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Nationale Visa für Antragsteller aus Syrien

Pässe mit verschiedenen Visa © Auswärtiges Amt
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Wie kann ich ein nationales Visum beantragen?
Das Nationale Visum ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen für bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben, denn das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet, eine Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses ist nicht möglich.
Bitte wählen Sie unter den folgenden Infoblättern das für Ihren Fall passende aus und stellen Sie die Unterlagen entsprechend zusammen. Fehlende Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Die Visastelle kann ergänzende Unterlagen nachfordern.
Anträge im Bereich von Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Studium reichen Sie bitte digital im Auslandsportal des Auswärtigen Amts ein! Eine direkte Registrierung auf der bisher üblichen Terminwarteliste ist nicht mehr möglich. Sollte „Syrien“ im Auslandsportal als Wohnsitz nicht wählbar sein, wählen Sie bitte „Libanon“ als Wohnsitzland und sodann „Beirut (syrische Antragstellende)“.
Nach einer Vollständigkeitsprüfung durch die Deutsche Botschaft erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin für Ihre Vorsprache in Beirut. Bei diesem Termin geben Sie dann Ihre Biometriedaten ab, durchlaufen ein Interview und zahlen die Antragsgebühr.
Checkliste: Arbeitsaufnahme
Checkliste: Chancenkarte
Checkliste: Studium/studienvorbereitender Sprachkurs
Checkliste: Berufsausbildung
Für Anträge zu allen Zwecken der Familienzusammenführung (außer zu subsidiär Schutzberechtigten), Berufsqualifikation (Anerkennung) sowie zur Wiedereinreise registrieren Sie sich bitte in der richtigen Kategorie in der Terminwarteliste (die jeweilige Kategorie ist mit A, B, C, D überschrieben). Jedes antragstellende Familienmitglied benötigt einen eigenen Eintrag auf der Terminwarteliste und damit eine eigene Referenznummer!
Sie bekommen dann zunächst eine Bestätigungsmail und zu einem späteren Zeitpunkt eine Terminbestätigung für Ihre Vorsprache in Beirut.
Kategorie A:
- Checkliste: Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling
(Ehegatten oder minderjährige Kinder) - Checkliste: Familiennachzug (Ehegatten oder minderjährige Kinder)
(nicht zum Flüchtling oder Schutzberechtigten) - Checkliste: Eheschließung in Deutschland
(mit anschließendem Daueraufenthalt) - Checkliste: Elternnachzug zum deutschen Kind
Checkliste: Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling
(nicht zum subsidiär Schutzberechtigten)
Geschwister dürfen zusammen mit den Eltern beantragen.Kategorie B:
Checkliste: Berufsqualifikation (Anerkennung)
Kategorie C:
Checkliste: Wiedereinreise
(v. a. verlorener / abgelaufener deutscher Aufenthaltstitel)Kategorie D:
Checkliste: Familiennachzug zu sonstigen Familienangehörigen in außergewöhnlichen Härtefällen
(kein Nachzug zu Ehegatten oder Nachzug von/zu minderjährigen Kindern)Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten:
Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus ist bis einschließlich 23.07.2027 ausgesetzt. Weiterführende Informationen finden Sie hier
Hinweis:
Mit mehrmonatigen Terminwartezeiten in allen Antragskategorien ist leider zu rechnen. Sie erhalten eine Terminbestätigung, die Sie beim Grenzübertritt vorzeigen können. Über die Einreise aus Syrien in den Libanon entscheiden ausschließlich die libanesischen Grenzbehörden, die Botschaft kann nicht behilflich sein. Bei Einreise in den Libanon ist eine Gebühr in Höhe von 12 US-Dollar pro Person zu entrichten. Termintausch oder - Verschiebung ist nicht möglich.Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Bearbeitungsgebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und scannt Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Die Gebühren werden ausschließlich in Dollar in bar angenommen.
Minderjährige müssen von mind. einem sorgeberechtigten Elternteil bzw. einem von dem/den Sorgeberechtigten für die Antragstellung bevollmächtigten Erwachsenen begleitet werden. Alles weitere siehe Merkblätter.
Füllen Sie bitte pro Person ein Visumantragsformular aus (jeweils im Merkblatt verlinkt). Im Auslandsportal folgen Sie bitten den Anweisungen und bringen Sie die dort entsprechend gekennzeichneten Unterlagen und Dokumente im Original zur Vorsprache an der Botschaft mit.
Häufige Fragen zu Visa und Einreise:
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