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Studium mit studienvorbereitendem Sprachkurs
Als Studenten gelten Antragstellende, die bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder einer studienvorbereitenden Einrichtung oder zum studienvorbereitenden Sprachkurs besitzen. Als Studienbewerber gelten Antragstellende, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule interessieren, aber noch nicht an einer Hochschule oder an einer studienvorbereitenden Einrichtung zugelassen sind (z. B. wenn Sie eine Einladung zum Aufnahmetest zum Studienkolleg/studienvorbereitenden Sprachkurs erhalten haben). Ein Aufenthalt als Studienbewerber darf maximal neun Monate dauern und wird nur verlängert, wenn die Zulassung zu einem Studium gegenüber der Ausländerbehörde nachgewiesen wird.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes.
Den Link zur Antragstellung im Auslandsportal finden Sie hier.
Bitte achten Sie im Auslandsportal auf die Auswahl der richtigen Antragskategorie. Anträge, die unter einer falschen Antragskategorie hochgeladen werden, führen zur Löschung Ihres hochgeladenen Antrages aus dem Auslandsportal.
Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien, die ihren Visumantrag in Beirut stellen möchten, wählen im Auslandsportal als Land ihres Wohnsitzes bitte ‚Libanon‘ aus.
Legen Sie Ihr Nutzerkonto im Auslandsportal an und folgen den Aufforderungen des Portals. Anschließend wird Ihnen die ungefähre Wartezeit bis zur Vorprüfung durch die Botschaft angezeigt.
Nach Vollständigkeitsprüfung durch die Botschaft erhalten Sie eine Mitteilung zur Terminbuchung für Ihre persönliche Vorsprache bei der Botschaft zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) sowie Nachricht über die zum Termin in Beirut im Original mitzubringenden Dokumente.
Die anschließende Bearbeitungszeit durch die Botschaft beträgt bis zu acht Wochen und kann sich verlängern, wenn Sie bereits relevante Voraufenthalte in Deutschland von über drei Monaten hatten. Anfragen zum Sachstand der Bearbeitung Ihres Antrags können leider nicht beantwortet werden.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen, die im Auslandsportal ausgefüllt bzw. hochgeladen oder zur späteren persönlichen Vorsprache im Original mitgebracht werden müssen. Bitte beachten Sie dazu die Anforderungen im Auslandsportal und achten Sie darauf, dass die Unterlagen gut lesbar sind, eine Dateigröße von 1 MB pro Datei nicht überschritten wird und die Unterlagen beim Hochladen richtig zugeordnet werden.
Falsche Zuordnungen verzögern die Bearbeitung.
Bei Fragen zur Benutzung des Auslandsportals und technischen Problemen helfen Ihnen die FAQ oder benutzen Sie bitte ausschließlich das Kontaktformular .
Nachweise in einer Fremdsprache sind bitte von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen und mit Übersetzung vorzulegen bzw. hochzuladen.
ChecklisteNationales Visum zum Studium, zur Studienbewerbung und zum studienvorbereitenden Sprachkurs |
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Nachweise zum Aufenthaltszweck (im Auslandsportal hochladen) |
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bei Studiensprache Englisch: IELTS, TOEFL |
Nachweise zur Finanzierung (im Auslandsportal hochladen) |
im Fall von Studienbewerbung müssen monatlich 1091.- € zur Verfügung stehen (max. oder förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate, Aufenthaltszweck: Studium/Studienplatzsuche, Bonität muss nachgewiesen sein, Original muss beim Vorsprachetermin vorgelegt werden können) oder
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weitere Unterlagen (im Auslandsportal hochladen) |
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Nur bei minderjährigen Antragstellenden (im Auslandsportal hochladen) |
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Krankenversicherung (Vorlage erst nach Aufforderung notwendig) |
bei Studienbewerbung ist ein privater Krankenversicherungsnachweis für die gesamt Gültigkeitsdauer des Visums erforderlich (mindestens 9 Monate) |