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Studium mit studienvorbereitendem Sprachkurs

30.09.2025 - Artikel

Als Studenten gelten Antragstellende, die bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder einer studienvorbereitenden Einrichtung oder zum studienvorbereitenden Sprachkurs besitzen. Als Studienbewerber gelten Antragstellende, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule interessieren, aber noch nicht an einer Hochschule oder an einer studienvorbereitenden Einrichtung zugelassen sind (z. B. wenn Sie eine Einladung zum Aufnahmetest zum Studienkolleg/studienvorbereitenden Sprachkurs erhalten haben). Ein Aufenthalt als Studienbewerber darf maximal neun Monate dauern und wird nur verlängert, wenn die Zulassung zu einem Studium gegenüber der Ausländerbehörde nachgewiesen wird.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes.

Den Link zur Antragstellung im Auslandsportal finden Sie hier.

Bitte achten Sie im Auslandsportal auf die Auswahl der richtigen Antragskategorie. Anträge, die unter einer falschen Antragskategorie hochgeladen werden, führen zur Löschung Ihres hochgeladenen Antrages aus dem Auslandsportal.

Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien, die ihren Visumantrag in Beirut stellen möchten, wählen im Auslandsportal als Land ihres Wohnsitzes bitte ‚Libanon‘ aus.

Legen Sie Ihr Nutzerkonto im Auslandsportal an und folgen den Aufforderungen des Portals. Anschließend wird Ihnen die ungefähre Wartezeit bis zur Vorprüfung durch die Botschaft angezeigt.

Nach Vollständigkeitsprüfung durch die Botschaft erhalten Sie eine Mitteilung zur Terminbuchung für Ihre persönliche Vorsprache bei der Botschaft zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) sowie Nachricht über die zum Termin in Beirut im Original mitzubringenden Dokumente.

Die anschließende Bearbeitungszeit durch die Botschaft beträgt bis zu acht Wochen und kann sich verlängern, wenn Sie bereits relevante Voraufenthalte in Deutschland von über drei Monaten hatten. Anfragen zum Sachstand der Bearbeitung Ihres Antrags können leider nicht beantwortet werden.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen, die im Auslandsportal ausgefüllt bzw. hochgeladen oder zur späteren persönlichen Vorsprache im Original mitgebracht werden müssen. Bitte beachten Sie dazu die Anforderungen im Auslandsportal und achten Sie darauf, dass die Unterlagen gut lesbar sind, eine Dateigröße von 1 MB pro Datei nicht überschritten wird und die Unterlagen beim Hochladen richtig zugeordnet werden.

Falsche Zuordnungen verzögern die Bearbeitung.

Bei Fragen zur Benutzung des Auslandsportals und technischen Problemen helfen Ihnen die FAQ oder benutzen Sie bitte ausschließlich das Kontaktformular .

Nachweise in einer Fremdsprache sind bitte von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen und mit Übersetzung vorzulegen bzw. hochzuladen.

Checkliste

Nationales Visum zum Studium, zur Studienbewerbung und zum studienvorbereitenden Sprachkurs

  • Visumantragsformular im Auslandsportal ausfüllen
  • Erklärung zur Erreichbarkeit und Einverständnis zum Mailversand (wird bei persönlicher Vorsprache ausgefüllt)
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original, mit noch mind. 2 vollständig freien Seiten, der Pass sollte mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht älter als sechs Monate, digital bearbeitete Fotos werden nicht akzeptiert
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro) beim Termin zur persönlichen Vorsprache
Nachweise zum Aufenthaltszweck (im Auslandsportal hochladen)
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule zum Studium / Studienkolleg / Studienplatzvormerkung / Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs, sofern zutreffend bitte auch Zahlungsbestätigungen für Sprachkurse oder private Hochschulen vorlegen bzw. hochladen
    Hinweis: aus dem Nachweis muss auch die Studiensprache und das erforderliche Sprachniveau erkennbar sein
  • Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat
    anerkannte Sprachzertifikate: Goethe Institut, telc, ÖSD, TestDaF, ECL, DSH

bei Studiensprache Englisch: IELTS, TOEFL
Sprachniveau: mind. A2 bzw. gemäß Anforderungen im Zulassungsbescheid

Nachweise zur Finanzierung (im Auslandsportal hochladen)
  • Sperrkonto mit Bestätigung über die Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 11.904.- € von dem monatlich nur 992.- € ausgezahlt werden dürfen,

im Fall von Studienbewerbung müssen monatlich 1091.- € zur Verfügung stehen (max.
Visumsdauer 9 Monate)

oder

förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate, Aufenthaltszweck: Studium/Studienplatzsuche, Bonität muss nachgewiesen sein, Original muss beim Vorsprachetermin vorgelegt werden können)

oder

  • Stipendienbescheid einer deutschen öffentlichen Stelle in Höhe von mindestens 992.- € monatlich
weitere Unterlagen (im Auslandsportal hochladen)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Zeugnis der Hochschulreife und/oder
    Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit Notenübersicht (mit Übersetzung)
  • Motivationsschreiben (mit Unterschrift) mit Erläuterungen zu Studiengang, Studienstandort, Zukunftsplänen etc.
  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache mit Informationen zum bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang
Nur bei minderjährigen Antragstellenden (im Auslandsportal hochladen)
  • Geburtsurkunde der/s Antragstellenden (legalisiert) mit Übersetzung
  • notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, dass dem Aufenthalt in Deutschland zugestimmt wird; bei Übertragung der Personensorge/Bevollmächtigung Zustimmung der bevollmächtigten Person
Krankenversicherung (Vorlage erst nach Aufforderung notwendig)
  • Studium: Reisekrankenversicherung (Incoming-Versicherung: Mindestdeckungssumme 30.000 €,
    gültig für alle Schengen-Staaten, gültig in der Regel für 90 Tage) als Versicherung für die Zeit der
    Einreise bis zur Immatrikulation und damit Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung,
    Altersgrenze für Aufnahme in die studentische gesetzliche Krankenversicherung: 30 Jahre, falls
    das 30. Lebensjahr vollendet wurde, ist privater Krankenversicherungsschutz für ein Jahr
    nachzuweisen

bei Studienbewerbung ist ein privater Krankenversicherungsnachweis für die gesamt Gültigkeitsdauer des Visums erforderlich (mindestens 9 Monate)

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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