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Fachkraft mit nur teilweise anerkannter Berufsausbildung (Anpassungsmaßnahme)

31.07.2026 - Artikel

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original
    sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
  • Nachweis Ihrer Qualifikation:

    Ausländischer Hochschulabschlusses und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. www.anabin.kmk.org). Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein.

    oder Einzelbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Bescheid (oder Zwischennachricht) der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle, der die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme oder weitere Qualifikationen feststellt (‚Defizitbescheid‘/ ‚Teil-Anerkennungsbescheid‘), weitere Informationen dazu und zu den zuständigen Anerkennungsstellen unter www.anerkennung-indeutschland.de )

  • ggf. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zum beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis der Finanzierung des ersten Jahres der Qualifizierungsmaßnahme (aktuell 13 092 EUR netto gesamt bzw. 1.091 EUR netto pro Monat) über Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG („Bonität nachgewiesen“),
    alternativ, ggf. ergänzend: über Arbeitsvertrag (wenn Sie begleitend zur Anerkennung eine qualifizierte Beschäftigung ausüben sollen)
  • Nachweis einer bezahlbaren Unterkunft für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme (Mietvertrag, bei Untervermietung mit Einverständnis des Wohnungseigentümers, Studentenwohnheim, Verwandte, KEINE Hotelbuchungen, mit Nachweis zum Pass/Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel/Meldebescheinigung des Wohnraumgebenden bei privater Unterkunft)
    … zusätzlich, wenn es sich um eine überwiegend theoretische Maßnahme handelt (z.B. Sprachkurs, schulischer Lehrgang):
  • Einladungsschreiben/Anmeldebestätigung des Anbieters mit Angaben zu Art und Dauer der Maßnahme und Information über das erforderliche sprachliche Mindestniveau

    Hinweis: bei der Vorlage von Nachweisen zur Teilnahme an Sprachkursen sollte darauf geachtet werden, dass der Sprachkurs frühestens 8 Wochen nach Antragstellung beginnt

  • Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1)

    … zusätzlich, wenn es sich um eine überwiegend betriebliche Maßnahme handelt (z.B. Lehrgang, Praktikum):
  • vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
    und Zusatzblatt A zum Formular ‚Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis‘, vgl. www.arbeitsagentur.de , inkl. Angaben zur geplanten Vergütung und Weiterbildungsplan
  • Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1)


Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen!

Sollen Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder) mit Ihnen nach Deutschland einreisen, buchen Sie bitte entsprechende Termine über unsere Webseite und beachten Sie die Hinweise zur Beantragung von Visa zur „Familienzusammenführung“.

Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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