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Geburt eines deutschen Kindes in Libanon
Mit der Geburt eines Kindes beginnt für viele Eltern ein neuer Lebensabschnitt, der auch viele rechtliche Fragen aufwirft. Hier erhalten Sie Informationen und Antragsformulare zur Geburtsanzeige und Namensbestimmung für in Libanon geborene deutsche Kinder.
Warum eine Geburtsanzeige?
Durch die Geburtsanzeige wird das Kind im deutschen Geburtenregister registriert. Das Kind kann dann eine deutsche Geburtsurkunde erhalten, mit der die Abstammung und Namensführung des Kindes klar nachgewiesen werden kann.
Deutsche Geburtsurkunden mit mehrsprachiger Übersetzung werden in EU-Staaten ohne Apostille oder Legalisation anerkannt.
Hinweis: Für deutsche Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, kann die Abgabe einer Geburtsanzeige verpflichtend sein, da ansonsten die deutsche Staatsangehörigkeit unter Umständen nicht an das Kind weitergegeben wird. Weitere Informationen zum sogenannten Generationenschnitt finden Sie hier
Was ist eine Namenserklärung?
Bei einer Geburtsanzeige oder Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses für Ihr Kind ist häufig der Nachname des Kindes für den deutschen Rechtsbereich noch nicht geklärt. Das liegt daran, dass sich im deutschen Recht kein automatischer Nachname für das Kind ergibt, wenn die Eltern in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Die Eltern müssen gemeinsam eine Erklärung darüber abgeben, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder den Nachnamen des Vaters führen soll. Das erstreckt sich automatisch auf weitere Geschwisterkinder.
Es ist empfehlenswert, die Namenserklärung zusammen mit der Geburtsanzeige abzugeben, da die vorzulegenden Unterlagen identisch sind.
Wie mache ich eine Geburtsanzeige?
Zunächst bitten wir Sie per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Ihre Terminanfrage können Sie über das Kontaktformular an die Konsularstelle Libanon oder die Konsularstelle Syrien (je nachdem, wo Sie wohnen) richten.
Zur Geburtsanzeige sollen beide Elternteile mit dem Kind erscheinen.
Alle im Merkblatt genannten Unterlagen sind zwingend notwendig und müssen im Original vorgelegt werden, unvollständige Geburtsanzeigen werden nicht weitergeleitet. Sie erhalten Ihre Originaldokumente unmittelbar nach Prüfung zurück.
Libanesische Personenstandsurkunden
Lassen Sie bitte alle libanesischen Personenstandsurkunden bei Antragstellung vom libanesischen Innen- und Außenministerium bereits vorbeglaubigen und bereiten Sie alle Unterlagen gemäß der Vorgaben zur Legalisation vor LINK
Notwendige Unterlagen
1. Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt
2. Ausweisdokumente der Eltern
-Deutscher Reisepass
-Ausländischer/ libanesischer Reisepass
-Staatsangehörigkeitsnachweis (evtl. Einbürgerungsurkunde, oder Pässe/Pass der deutschen Eltern/des deutschen Elternteils)
3. Ausweisdokument des Kindes
- Libanesisches Einzelzivilregister
4. Libanesische Geburtsurkunde des Kindes
5. Vollständige Eheunterlagen (dh. zusätzlich zur Eheurkunde auch Trauschein/Ehervertrag/gerichtliche Eheschlussbestätigung, je nach Religion)
6. Aktuelles libanesisches Familienregister
7. Ab-/Meldebestätigung des letzten Wohnortes in Deutschland