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Legalisation libanesischer Dokumente

24.01.2023 - Artikel

Folgende libanesische Personenstandsurkunden können legalisiert werden:

  • Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden (nur mit dem dazugehörigen Urteil) und Eheurkunden (nur mit den dazugehörigen Dokumenten) als von der ausstellenden Zivilbehörde beglaubigte Kopie;
  • Eheverträge, gerichtliche Eheschlussbestätigungen als von der ausstellenden Behörde beglaubigte Kopie, Trauscheine im Original nur gemeinsam mit der entsprechenden Eheurkunde
  • Scheidungsurteile, vorzulegen mit der Scheidungsurkunde
  • Einzel- und Familienzivilregister im Original, ausgestellt vor weniger als 3 Monaten

Folgende andere libanesische Urkunden können legalisiert werden (nur Originale):

  • Universitätsdiplome
  • Notentranskripte
  • vom Bildungsministerium ausgestellte Abiturzeugnisse
  • Bescheinigungen des Bildungsministeriums zum Abiturjahrgang 2014 und 2020
  • Äquivalenzbescheinigungen
  • Lizenz zur Berufsausübung (z.B. Arzt)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur Ausdruck aus digitalem Register, mit Überbeglaubigung des Justizministeriums!)

Generelle, wichtige Informationen

  • Es muss eine deutsche Übersetzung, die an eine Kopie der Urkunde geheftet ist, vorgelegt werden.
  • Eine beglaubigte Kopie von einer beglaubigten Kopie wird nicht legalisiert.
  • Urkunden, die nicht in Libanon ausgestellt wurden (auch z.B. Urkunden von libanesischen Auslandsvertretungen), werden nicht legalisiert. Für die Legalisation von deutschen Dokumenten für die Verwendung im Libanon wenden Sie sich an die libanesische Botschaft in Berlin.
  • Dokumente, die von eine(m/r) libanesischen Notar(in) oder einem „Moukhtar“ stammen, religiöse Ledigkeitsbescheinigungen, sowie einfache Bescheinigungen von Universitäten/
    Arbeitgebern werden nicht legalisiert.
  • Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, eine Legalisation unter Angabe einer Begründung abzulehnen. Es erfolgt eine Gebührenrückerstattung. Die VFS-Servicegebühr wird nicht rückerstattet. Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben, können Sie mit dem Ablehnungsschreiben die korrigierten Dokumente montags bei VFS ohne Termin erneut einreichen.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Dokument legalisiert werden kann, können Sie uns gern über das Kontaktformular über „Konsularfragen Libanon“ kontaktieren.

Wie kann ich als in Libanon lebende Person meine libanesischen Unterlagen zur Legalisation abgeben?

  • Beim externen Dienstleister VFS (Gefinor Centre, Hamra), ohne vorherige Terminvereinbarung, jeden Dienstag bis Freitag von 08:00 bis 11:00
    Pro Termin In können nur Unterlagen für eine Familie abgegeben werden.
    Die Ausgabe der Urkunden erfolgt nach etwa 5-10 Werktagen Bearbeitungszeit. In Einzelfällen kann sich die Ausgabe verzögern.
  • Montags können abgelehnte/korrigierte Unterlagen abgegeben werden. Zudem können Unterlagen für das Visumverfahren zur Legalisation abgegeben werden, gegen Vorlage einer entsprechenden Wartelistenregistrierungs-Mail oder Terminbestätigungsmail der Visastelle. Die Bearbeitungszeit liegt bei maximal 5 Werktagen.


• Terminbuchung oder Walk In über den externen Dienstleister VFS in Hamra (Gefinor Center)

Montag                    Walk In nur für Ablehnungen und Visaantragsteller(innen) mit Terminbestätigung für einen Visatermin zwei Wochen später
DienstagWalk In
MittwochTerminbuchung
DonnerstagWalk In
FreitagTerminbuchung

Pro Termin/Walk In können nur Unterlagen für eine Familie abgegeben werden.Achtung: In Deutschland wohnhafte Personen können die postalische Einreichung über die Botschaft nutzen, auch wenn sich die Unterlagen in Libanon befinden. Genauere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Die Ausgabe der Urkunden erfolgt bei Terminbuchung nach etwa einer Woche Bearbeitungszeit. In Einzelfällen kann sich die Ausgabe bis zu 10 Tage verzögern. Beim Einreichen als Walk In kann keine feste Bearbeitungszeit garantiert werden.

Wie kann ich als in Deutschland wohnhafte Person meine libanesischen Unterlagen zur Legalisation abgeben?

Bitte beachten Sie insbesondere: Es können weder einfache Kopien, noch von deutschen Behörden beglaubigte Kopien legalisiert werden.
Die postalische Einreichung ist nur möglich, wenn Sie einen deutschen Meldewohnsitz haben.

Die Unterlagen müssen zwingend mit einem Anschreiben, welches eine ausdrückliche Kostenübernahmeerklärung enthält, an die Postadresse der Botschaft geschickt werden. Eine postalische Übersendung an die Botschaft Beirut innerhalb Libanons ist ebenfalls möglich, solange die vollständig ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung mit den Unterlagen zusammen übersandt wird und ein deutscher Meldewohnsitz angegeben wird, an den die Urkunden dann verschickt werden.

Nach Bearbeitung schickt die Botschaft die eingereichten, legalisierten Dokumente direkt zu Ihnen nach Deutschland. Bei Unterlagen, die nicht legalisiert werden konnten, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Rechnung der Bundeskasse. Zusätzliche Portokosten in Höhe von 3,20 Euro (eine Urkunde) bzw. 3,95 EUR (mehrere Urkunden) fallen an.

Was kostet die Legalisation?

Legalisationsgebühr pro Urkunde

(zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar)                  
28,11EUR                     

VFS-Servicegebühr pro Urkunde

(zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar)
9,44EUR

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

Postalische Einreichung von libanesischen Urkunden von Personen, die in Deutschland wohnen Bitte schauen Sie sich vor Absendung unbedingt das Merkblatt zur Legalisation an. Alle dort aufgezählten…

Postalische Einreichung von libanesischen Urkunden

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