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Arbeitsaufnahme als Fachkraft mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder anerkanntem Studium

24.05.2024 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    (vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben, vgl. www.arbeitsagentur.de als Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots in Deutschland; keine Helfertätigkeiten oder Anlernberufe)
  • Arbeitsvertrag
  • ggf. bereits Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis Ihrer Qualifikation
    - Ausländischer Hochschulabschluss
    und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. www.anabin.kmk.org).
    Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein, Ihr Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) mit „gleichwertig“ oder „entspricht“
    oder Einzelbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder
    - Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnisse, Diplome)
    und Nachweis über die (volle) Gleichwertigkeit der Ausbildung
    (www.anerkennung-in-deutschland.de)

    -Falls Sie einen reglementierten Beruf (z.B. im Gesundheitswesen) ausüben wollen: Zulassung oder Approbation oder Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis

  • tabellarischer Lebenslauf (1 Seite) in deutscher oder englischer Sprache

  • Nachweis weiterer Kenntnisse (z.B. Zeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Arbeitgeber, Sprachzertifikate etc.)

Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen!

Wenn Sie 45 Jahre und älter sind, muss Ihr Bruttogehalt mindestens 55% der jährlichen Beitrags-bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen (aktuell: 4.152,50 EUR pro Monat / 49.830 EUR pro Jahr), wenn Sie keinen anderweitigen Nachweis über Ihre Altersvorsorge erbringen können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.make-it-in-germany.com.

Sollen Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder) mit Ihnen nach Deutschland einreisen, buchen Sie bitte entsprechende Termine über unsere Webseite und beachten Sie die Hinweise zur Beantragung von Visa zur „Familienzusammenführung“.


Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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