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FAQ
FAQ
Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung?
In der Regel nur die Kernfamilie, d.h. Ehepartner*in/minderjährige Kind/Eltern minderjähriger Kinder. Außerdem müssen natürlich noch weitere Voraussetzungen vorliegen (z.B. Familienangehöriger hat einen Aufenthaltstitel, zu dem man gesetzlich nachziehen kann etc.)
Was ist mit anderen Familienmitgliedern (z.B. volljährige Kinder oder Eltern zu volljährigen Kindern?
Das geht nur im absoluten Ausnahmefall, nämlich wenn eine außergewöhnliche Härte (§ 36 Abs. 2 AufenthG) vorliegt. Dabei sind die Vorgaben sehr streng und müssen im Einzelfall betrachtet werden. Flucht und Vertreibung und die Erschwernisse, die ein Bürgerkrieg mit sich bringt, belegen für sich noch keine außergewöhnliche Härte. Denkbar wären zum Beispiel schwere Erkrankungen, für die es keine Behandlung in Syrien oder dem Libanon gibt (alterstypische Gebrechen zählen normalerweise nicht dazu).
Kann ein minderjähriges, unbegleitetes Kind in Deutschland, das als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt ist, seine Eltern und minderjährigen Geschwister nachholen?
Ja und Nein. Eltern haben einen Anspruch auf Familienzusammenführung, Geschwister nicht.
Wichtig: Eltern können nur nachziehen, wenn sich nicht schon ein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland befindet und nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Hier kommt es auf den Tag der Einreise in Deutschland an, nicht auf den Tag der Antragstellung.
Mein Kind wird bald 18 - hat es trotzdem einen Anspruch auf Familiennachzug?
Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung (Achtung: nicht der Terminvereinbarung) an. Ein Antrag kann der Botschaft auch formlos zugehen, muss jedoch alle wichtigen Angaben enthalten und deutlich formuliert sein. Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist aber noch in jedem Fall anschließend erforderlich.
Wo stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie die syrische Staatsangehörigkeit oder palästinensische Volkszugehörigkeit und einen syrischen Aufenthaltstitel haben und sich tatsächlich dauerhaft in Syrien aufhalten, können Sie hier einen Termin für die Visumbeantragung buchen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung an ihrem Wohnort.
z.B. falls Sie in Paris leben, beantragen Sie Ihr Visum bitte bei der Deutschen Botschaft Paris.
Wenn ich bereits an einer deutschen Auslandsvertretung in einem anderen Land den Antrag gestellt habe: Können die Unterlagen von dort nach Beirut geschickt werden, bzw. kann ich das Visum in Beirut abholen?
Nein, das geht leider nicht.
Wie stelle ich einen Antrag?
Hier finden Sie alle Informationen
Kann ich Ihnen schon Unterlagen schicken, mailen oder faxen, bevor der Termin statt-gefunden hat?
Nein (ausgenommen fristwahrende Anzeigen oder formlose Anträge).
Alles andere muss zum Termin entsprechend der Merkblätter mitgebracht werden.
Erst wenn wir Sie beim Termin oder danach auffordern, Unterlagen zu schicken, können Sie dies tun. Bitte geben Sie dann immer die Antragsnummer (links oben auf dem Kassenzettel) und Ihren Namen an.
Die Terminvergabe ist kostenlos! Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenturen zusammen!
Um Kosten zu sparen und Terminbetrügern zu entgehen, buchen Sie Ihren Termin am besten selbst!
Bitte lesen Sie sich diese Seite durch.
Dort ist auch der Link für die Terminvergabeseite.
Registrieren Sie sich bitte unter der richtigen Kategorie einen Termin (die jeweilige Kategorie ist mit A,B,C,D… überschrieben – vgl. Überschrift zu den Merkblättern). Registrieren Sie unbedingt pro Personen einen eigenen Termin!
Sie bekommen dann eine Bestätigungsmail und zu einem späteren Zeitpunkt eine Terminbestätigung, die Sie beim Grenzübertritt vorzeigen können. Über die Einreise entscheiden die libanesischen Grenzbehörden, die Botschaft kann hier nicht behilflich sein. Termintausch oder Terminverschiebung ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis für Eltern minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter/Flüchtlinge/Asylberechtigter in Deutschland:
Wenn Sie bis zu 12 Monate vor dem 18. Geburtstag Ihres minderjährigen Kindes in Deutschland noch keinen Termin zugewiesen bekommen habe, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular (auf Deutsch oder Englisch) an die Visastelle.
Falls ihr minderjähriges Kind subsidiären Schutzstatus hat, bitte hier klicken.
Bitte beachten Sie bei der Buchung folgende Hinweise:
· Alle Angaben müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.
· Achten Sie darauf, Ihre Mailadresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Buchungsbestätigung erhalten. Bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam/Junk-Ordner.
· Alle Angaben müssen korrekt gemacht werden. Geburtsdaten sind im Format TT.MM.JJJJ einzutragen. Syrische Passnummern sind im Format Großbuchstabe (N bzw. P) + 9 Ziffern einzutragen, Beispiele: N012345678 oder P000123456. Buchungen, die diesem Schema nicht entsprechend, werden storniert und gelöscht.
· Für jeden Antragsteller muss ein eigener Termin gebucht werden.
· Sie können zurückgewiesen oder abgelehnt werden, wenn Sie bei Ihrer Vorsprache unvollständige Unterlagen vorlegen.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:
a) Die erste innerhalb von 30 Minuten in Form einer Registrierungsbestätigung mit der Referenznummer und
b) die zweite, sobald Ihr Termin feststeht, mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.
Zwischen der Versendung der ersten und der zweiten E-Mail können aufgrund der hohen Nachfrage derzeit einige Tage liegen. Bitte sehen Sie daher in der Zeit von Sachstandsanfragen ab!
Hier geht’s zum Terminvergabesystem
Achtung: Ab sofort ist die Botschaft gehalten, Namen, Vornamen und Passnummer der Antragsteller:innen jeweils bis 15.00 Uhr am Vortag an die libanesischen Grenzbehörden zu melden. Eine Einreise nach Libanon kann nach deren Auskunft nur erfolgen, wenn die Namen auf der Liste stehen. Wir weisen darauf hin, dass wir über weiteren Verbleib und Verwendung Ihrer Daten keine zuverlässigen Angaben machen können. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten in dieser Form weitergeben, können Sie Ihren Termin mit dem Stornierungslink in der Terminbestätigungsmail stornieren. Wenn Sie Ihren Termin dennoch wahrnehmen möchten und über eine andere legale Einreisemöglichkeit nach Libanon verfügen, stornieren Sie Ihren Termin und schreiben Sie uns im Anschluss eine Mail an visa@beir.auswaertiges-amt.de mit dem Betreff: STORNO CANCEL und Ihrer alten Terminregistrierungsnummer. Dann behalten Sie Ihren Termin, Ihre Daten werden den Grenzbehörden jedoch nicht mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass dies zwingend eine Woche vor Ihrem Termin erforderlich ist.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung mit, sodass Sie diese beim Grenzübertritt vorzeigen können. Über die Einreise entscheiden aber die libanesischen Grenzbehörden, die Botschaft kann hier nicht behilflich sein. Termintausch oder - Verschiebung ist nicht möglich.
Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Die Gebühren werden ausschließlich in Dollar angenommen (s. Merkblätter).
Minderjährige müssen durch ihre Eltern/ein Elternteil/einen für die Antragstellung bevollmächtigten Erwachsenen begleitet werden. Alle weiteren Informationen finden Sie auf den entsprechenden Merkblättern.
Was sind die Vorgaben zu den Reisepässe?
Es werden nur Pässe von staatlichen syrischen Passbehörden akzeptiert. Das sind die staatlichen Passbehörden in den syrischen Provinzhauptstädten (mit Ausnahme von Deirezzor, Raqa und Idlib, s.u.) sowie die Botschaften und Konsulate der Syrischen Arabischen Republik Syrien außerhalb Syriens.
Achtung: Auch Pässe, die im Edlib-Center in einer anderen Stadt ausgestellt werden, können aktuell noch nicht akzeptiert werden.
Der Pass muss außerdem ab dem Alter von 16 Jahren persönlich unterschrieben sein (entweder auf der Blattdatenseite oder nachträglich bei Ihrer passausstellenden Behörde auf der letzten Seite (beglaubigt).
Achten Sie auf ausreichende Gültigkeit!
Achtung! Bitte beachten Sie, dass syrische Reisedokumente („Travel Documents“) für Palästinenser*innen, die seit 2023 ausgestellt wurden, nicht für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt sind. Sollten Sie über ein solches Dokument verfügen, ist eine Ausnahme von der Passpflicht erforderlich. Es entsteht eine Zusatzgebühr i.H.v. 94 EUR, die Bearbeitungszeit kann sich um 4-8 Wochen verlängern.
Ich kann nicht nach Syrien zurückkehren und habe keinen gültigen Reisepass. Was kann ich tun?
Sie können auch an der syrischen Auslandsvertretung in Beirut (Libanon) einen Reisepass beantragen.
Ich kann keinen Reisepass bekommen und möchte ein Visum beantragen. Was kann ich tun?
Sie müssen in der Regel einen gültigen und visierfähigen Reisepass/Passersatzpapier vorlegen. Nur weil ein Reisepass abgelaufen oder verloren gegangen ist und/oder die Neuausstellung Gebühren kostet, kann nicht auf die Vorlage eines Passes verzichtet werden. Dann müssen Sie erst einmal einen Reisepass beantragen.
In wenigen begründeten Einzelfällen, nämlich wenn Sie nachweislich keinerlei rechtliche Möglichkeit haben, einen Reisepass/Passersatzpapier zu bekommen, kann davon abgesehen werden. In so einem Fall sollten Sie
- bei der Terminbuchung 000000000 angeben.
- Im Anschluss senden Sie bitte eine Nachricht mit Ihrer Registrierungsnummer über das Kontaktformular, in welcher Sie Ihre Situation darstellen.
Wohin schicke ich die Unterlagen, die von der Botschaft nachgefordert wurden?
Nachreichungen und Änderungsmitteilungen können Sie per E-Mail unter Angabe der Passnummer im Betreff senden an IOM oder per Email an die Visastelle; Originaldokumente senden Sie bitte unter Angabe der Passnummer auf dem Umschlag sowie mit einer Kopie Ihres Kassenzettels per Post an IOM Family Assistance Center, Mount Lebanon, Metn, Beit El Kikko, Bikfaya Main Road, Kamouh BLDG (Salon Massoud BLDG) oder geben sie dort direkt selbst ab.
Ich kann nicht an meinen Heimatort zurückkehren und habe nicht alle Urkunden, die von Ihnen im Merkblatt verlangt werden. Was kann ich tun?
Sie können auch eine Dritten bevollmächtigen. Besorgt werden können die Unterlagen am Ausstellungsort oder am Zentralregister in Damaskus.
Fragen zu Legalisationen werden hier beantwortet.
Die Bearbeitungszeit variiert stark. In jedem Fall können wir einen Antrag erst weiterbearbeiten, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Von Sachstandsanfragen bitten wir insbesondere dann abzusehen, wenn Sie Ihre Unterlagen noch nicht vollständig eingereicht haben (wir fordern Unterlagen nach, wenn noch etwas fehlt). Auch wenn alle Unterlagen vorliegen, dauert es in aller Regel mehrere Wochen/Monate (in Einzelfällen kürzer) bis wir über den Antrag entscheiden können.
In den meisten Fällen benötigen wir auch Rückmeldungen von der zuständigen Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit - je nach Einzelfall. Manchmal müssen auch nach deren Rückmeldungen noch Dinge geklärt werden bzw. kann es aufgrund des hohen Antragsvolumens auch dann noch zu Verzögerungen kommen.
Pauschal kann man die Bearbeitungszeit leider nicht vorhersagen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.
Ihr Antrag auf ein Visum wurde abgelehnt?
Ihr Visumsantrag ist abgelehnt worden und:
- Sie sind mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden und
- Sie begehren weiterhin die Erteilung des beantragten Visums?
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie der Ablehnung widersprechen („Remonstration“). Wie das genau funktioniert, wird im Folgenden erläutert.
Überblick
Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zur Ablehnung zu äußern. Sie können zusätzlich zur schriftlichen Äußerung neue Unterlagen und Informationen einreichen. Ihr Visumantrag wird nach Eingang Ihres Schreibens gebührenfrei erneut geprüft, und zwar von einem anderen Mitarbeiter, als demjenigen, der Ihren Antrag ursprünglich entschieden hat.
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung Ihres Antrages auf ein Visum Ihre Remonstration einlegen. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung Ihrer Remonstration durch die Botschaft bis zu zwölf Monate dauern kann. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Sachstand ab. Sowohl im Falle einer positiven als auch einer erneuten negativen Entscheidung über Ihren Visumantrag werden Sie unaufgefordert von der Botschaft benachrichtigt.
Checkliste
- Die Remonstration muss schriftlich erfolgen, Sie müssen Ihre Antragsnummer angeben (diese finden Sie in der Betreffzeile Ihres Ablehnungsbescheids)
- Ihr Schreiben muss von Ihnen, dem Antragsteller, eigenhändig unterschrieben sein ODER: Das Schreiben muss von Ihrem formell Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben sein. Eine einfache E-Mail genügt nicht!
- Ihr Schreiben sowie ggf. die Vollmacht sollten in deutscher Sprache verfasst sein.
- Bitte übersenden Sie Ihre Remonstrationsschreiben per Post oder übergeben dieses persönlich an: IOM Family Assistance Center, Mount Lebanon, Metn, Beit El Kikko, Bikfaya Main Road, Kamouh BLDG (Salon Massoud BLDG) unter Angabe Ihrer Antragsnummer und Passnummer; oder als Scan per E-Mail an die Visastelle mit dem Betreff „Remonstration [Ihr Name]“).
Inhalt (Informationen, die Ihre Remonstration enthalten sollte)
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Passnummer, die Antrags-Nummer (zu finden unter dem Barcode auf Ihrem Kassenzettel), Ihre E-Mail-Adresse.
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (Festnetz- und Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse).
- Einverständniserklärung, dass die Entscheidung der Remonstration Ihnen auch per E-Mail übermittelt werden kann.
- Ausführliche Darstellung, wieso die Ablehnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist (mit Bezug auf den konkreten Ablehnungsgrund).
- Weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation belegen und die bei Antragstellung noch nicht vorgelegt wurden.
- Unterzeichnete Vollmacht, sofern Sie nicht selbst Ihre Remonstration einlegen.
Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen können Auskünfte nur dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten erteilt werden! Es können keine Auskünfte an nicht bevollmächtigte Unterstützer erfolgen. Unterstützer können ohne eine Vollmacht auch nicht für Sie remonstrieren!
Die aufgeführte Checkliste dient lediglich der Veranschaulichung und beschreibt einen Grundfall. Daher können im Einzelfall im Remonstrationsverfahren von Ihnen weitere Dokumente nachgefordert werden, die dem Nachweis der von Ihnen vorgebrachten Darstellung dienen.