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Beglaubigungen, Bescheinigungen
Beglaubigung © Photothek.de
Auch im Ausland benötigen deutsche und ausländische Staatsangehörige gelegentlich Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Kopien oder Abschriften, sowie Bescheinigungen.
Generelle Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie hier.
Beglaubigung einer Unterschrift/eines Handzeichens
Eine Unterschrift oder ein Handzeichen können beglaubigt werden, wenn sie vor dem/der Konsularbeamten/Konsularbeamtin vollzogen oder anerkannt wurden. Deshalb ist die persönliche Vorsprache der Person erforderlich, deren Unterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird im Prinzip nur die Identität des Unterschreibenden geprüft und bestätigt. Eine Belehrung über die Bedeutung und Konsequenzen der Erklärung erfolgt nicht. Allerdings ist der Konsularbeamte verpflichtet, sich - in der Regel durch ein kurzes Gespräch - zu vergewissern, dass dem Unterzeichner bewusst ist, was er unterschreibt. Die Auslandsvertretung kann dazu weder Übersetzungen anfertigen noch ad hoc eine umfassende mündliche Übersetzung der vorgelegten Erklärung vornehmen.
Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen, die bei den Auslandsvertretungen anfallen:
- Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses
- Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland
Beglaubigung von Fotokopien
Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original einer Urkunde übereinstimmt, muss das Original oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit vorgelegt werden. Eine einfache Kopie kann nicht beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt der Urkunde getroffen. Die Kopiebeglaubigung muss für den deutschen Rechtsbereich bestimmt sein. Die Kopien werden beim Termin durch die Botschaft angefertigt. Die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung beträgt 27 EUR, zahlbar nur zum aktuellen Gegenwert in US-Dollar in bar. Zahlungen mit LBP, EUR oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Ausstellung von Bescheinigungen
In einigen Angelegenheiten fordern deutsche Behörden regelmäßig Bescheinigungen an, die durch im Ausland lebende Personen vorzulegen sind.
Beispiele hierfür sind:
- Lebensbescheinigungen für eine deutsche Rentenversicherung
- Grenzübertrittsbescheinigungen für deutsche Ausländerbehörden
- Konsularische Bescheinigungen zur Auflösung eines Sperrkontos
Für Bescheinigungen, die auf einer mitgebrachten Vorlage erfolgen, beträgt die Gebühr 36 EUR, zu zahlen ist der aktuelle Gegenwert in US-Dollar in bar. Zahlungen mit LBP, EUR oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Es ist ohne Voranmeldung zeitlich nicht möglich, Vorlagen für konsularische Bescheinigungen ad hoc anzufertigen.
Personen mit Wohnsitz in Libanon
Sollten Sie im Libanon wohnen und eine der oben genannten Unterschriftsbeglaubigungen, eine Beglaubigung von Fotokopien oder eine Bescheinigung benötigen, für die Sie eine Vorlage haben, können Sie jeden Freitag zwischen 09:00 und 11:00 (Feiertage ausgenommen) bei der Deutschen Botschaft in Dekwaneh vorsprechen.
Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung für Rechtsgeschäfte handels- oder immobilienrechtlicher Art (z.B. Genehmigungserklärungen für bereits durch einen Dritten abgeschlossene Verträge, spezielle Vollmachten, Anträge zu Handelsregistereinträgen) durch die Botschaft wünschen, senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular. Wir setzen uns dann mit Ihnen zwecks Vorabübersendung der zu unterschreibenden Unterlagen und aller zugehörigen Dokumente (Entwurf eines Kaufvertrages, Handelsregisterauszug, usw.) sowie zur Terminvereinbarung in Verbindung.
Falls Sie eine konsularische Bescheinigung benötigen, für die Sie keine Vorlage haben, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, einen Termin zur Abholung und Bezahlung erhalten Sie dann per Mail.
Personen mit Wohnsitz in Syrien
Sollten Sie in Syrien wohnen und eine der oben genannten Unterschriftsbeglaubigungen, eine Beglaubigung von Fotokopien oder eine Bescheinigung benötigen, für die Sie eine Vorlage haben, können Sie unter Angabe des genauen Zweckes hier einen Termin buchen. Die Einreichung von Urkunden zur Legalisation im Rahmen dieses Termins ist nicht möglich. Hierfür ist ein separater Termin bei VFS Global erforderlich, siehe Legalisation syrischer Urkunden.
Falls Sie eine konsularische Bescheinigung benötigen, für die Sie keine Vorlage haben, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme per E-Mail.