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Beglaubigungen, Bescheinigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Auch im Ausland benötigen deutsche und ausländische Staatsangehörige gelegentlich Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Kopien oder Abschriften, sowie Bescheinigungen. Generelle Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie hier.
Beglaubigung einer Unterschrift/eines Handzeichens
Eine Unterschrift oder ein Handzeichen können beglaubigt werden, wenn sie vor dem/der Konsularbeamten/Konsularbeamtin vollzogen oder anerkannt wurden. Deshalb ist die persönliche Vorsprache der Person erforderlich, deren Unterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird im Prinzip nur die Identität des Unterschreibenden geprüft und bestätigt. Eine Belehrung über die Bedeutung und Konsequenzen der Erklärung erfolgt nicht. Allerdings ist der Konsularbeamte verpflichtet, sich - in der Regel durch ein kurzes Gespräch - zu vergewissern, dass dem Unterzeichner bewusst ist, was er unterschreibt. Die Auslandsvertretung kann dazu weder Übersetzungen anfertigen noch ad hoc eine umfassende mündliche Übersetzung der vorgelegten Erklärung vornehmen.
Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen, die bei den Auslandsvertretungen anfallen:
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Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses
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Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank
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Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
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Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43EUR, zu zahlen ist der aktuelle Gegenwert in US-Dollar in bar. Zahlungen mit LBP, EUR oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Sollten Sie in Libanon wohnen und eine der oben genannten Unterschriftsbeglaubigung wünschen, können Sie ab dem 01.02.2023 jeden Freitag zwischen 09:00 und 11:00 bei der Deutschen Botschaft in Dekwaneh vorsprechen.
Sollten Sie in Syrien wohnen und eine Unterschriftsbeglaubigung wünschen, können sie unter Angabe des genauen Zweckes hier einen Termin buchen.
Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung für Rechtsgeschäfte handels- oder immobilienrechtlicher Art (z.B. Genehmigungserklärungen für bereits durch einen Dritten abgeschlossene Verträge, spezielle Vollmachten, Anträge zu Handelsregistereinträgen) durch die Botschaft wünschen, senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular. Wir setzen uns dann mit Ihnen zwecks Vorabübersendung der zu unterschreibenden Unterlagen und aller zugehörigen Dokumente (Entwurf eines Kaufvertrages, Handelsregisterauszug, usw.) sowie zur Terminvereinbarung in Verbindung.
Beglaubigung von Fotokopien
Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original einer Urkunde übereinstimmt, muss das Original oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit vorgelegt werden. Eine einfache Kopie kann nicht beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt der Urkunde getroffen. Die Kopien werden beim Termin durch die Botschaft angefertigt. Die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung beträgt 24,37 EUR, zahlbar nur zum aktuellen Gegenwert in US-Dollar in bar. Zahlungen mit LBP, EUR oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Sollten Sie eine Beglaubigung von Fotokopien wünschen, können Sie jeden Freitag zwischen 09:00 und 11:00 bei der Deutschen Botschaft in Dekwaneh vorsprechen..
Ausstellung von Bescheinigungen
In einigen Angelegenheiten fordern deutsche Behörden regelmäßig Bescheinigungen an, die durch im Ausland lebende Personen vorzulegen sind.
Beispiele hierfür sind:
- Lebensbescheinigungen für eine deutsche Rentenversicherung
- Grenzübertrittsbescheinigungen für deutsche Ausländerbehörden
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Konsularische Bescheinigungen zur Auflösung eines Sperrkontos (Je nach Anbieter auch per E-Mail möglich – hierzu sollte Rücksprache mit der Bank gehalten werden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular, eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall nicht notwendig.)
Für Bescheinigungen, die auf einer mitgebrachten Vorlage erfolgen, beträgt die Gebühr 34,07 EUR, zu zahlen ist der aktuelle Gegenwert in US-Dollar in bar. Zahlungen mit LBP, EUR oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Es ist ohne Voranmeldung zeitlich nicht möglich, Vorlagen für konsularische Bescheinigungen ad hoc anzufertigen. Falls Sie eine konsularische Bescheinigung benötigen, für die Sie keine Vorlage haben, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, einen Termin zur Abholung und Bezahlung erhalten Sie dann per Mail. Für konsularische Bescheinigungen ohne Vorlage kann ggf. eine höhere Gebühr anfallen.
Sollten Sie eine Bescheinigung benötigen, für die Sie eine Vorlage haben, können Sie jeden Freitag zwischen 09:00 und 11:00 bei der Deutschen Botschaft in Dekwaneh vorsprechen.