Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail „Ukraine“ und beschreiben Sie in der E-Mail Ihren Fall so genau wie möglich, damit wir Ihnen ohne viele Nachfragen eine zielführende Antwort geben können.
Besonders wichtige Informationen für uns sind Ihre Staatsangehörigkeiten, ggf. Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Ukraine und dazu, ob Sie (und ggf. Ihre Familienangehörigen) dauerhaft in der Ukraine gelebt haben und zu welchem Datum Sie die Ukraine zuletzt verlassen haben.
Visa Information for Persons Affected by the War in Ukraine
Persons in Lebanon and Syria directly affected by the war in Ukraine – especially families who have lived in Ukraine until the start of hostilities – can enquire about travelling to Germany and the necessary visa formalities using the following e-mail addresses:
Please state „Ukraine“ in the subject line of your e-mail message and describe your situation as precisely as possible, so that we can provide purposeful responses without extensive correspondence.
Particularly important details for us are your nationality/nationalities, your residency status in Ukraine (if applicable), whether you (and – if applicable – your family members) have resided in Ukraine permanently and the date of your last departure from Ukraine.
Das Goethe-Institut in Beirut bietet ab dem 14.03.2022 wieder ausreichend A1-Sprachprüfungen an. Das bisherige Verfahren die Deutschkenntnisse durch Tests am Schalter glaubhaft zu machen, wird ab dann nicht fortgeführt.
Es gelten 3 verschiedene Regelungen abhängig vom Datum der Antragstellung:
1. Wenn Sie bis einschließlich 07.02.2022 einen Antrag gestellt haben und den A1-Test am Schalter nicht bestanden haben, haben Sie wie bisher die Möglichkeit den A1-Test im Rahmen eines Videotelefonats mit der Botschaft einmal zu wiederholen.
2. Wenn Sie ab dem 08.02.2022 einen Antrag gestellt haben und den A1-Test am Schalter nicht bestanden haben, führt die Deutsche Botschaft keinen zweiten Test im Rahmen eines Videotelefonats durch. Sie haben 3 Monate Zeit ein anerkanntes A1-Zertifikat (oder eine Anmeldung für die Prüfung) nachzureichen.
3. Wenn Sie ab dem 14.03.2022 einen Antrag stellen, müssen Sie A1-Kenntnisse mit einem anerkannten A1-Zertifikat (oder mindestens Terminbestätigung für die A1-Prüfung) nachzuweisen. Sofern Sie ein solches bis dahin noch nicht vorlegen können, erhalten Sie 2 Monate Zeit, dies nachzureichen.
Bitte beachten Sie: Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger besteht pauschal KEINE Ausnahme vom Erfordernis des Nachweises einfacher Sprachkenntnisse (A1).
Fragen zur Prüfungsanmeldung und A1-Zertifikaten des Goethe-Institutes richten Sie bitte direkt an das Goethe-Institut Beirut.
Botschafter Andreas Kindl
In diesen schwierigen Zeiten steht Deutschland weiterhin an der Seite des Libanon und bleibt ein verlässlicher Partner. Als deutscher Botschafter möchte ich einen Beitrag zum Ausbau der deutsch-libanesischen Beziehungen in allen Bereichen leisten.
Behördensprachen im Gastland: Englisch, Französisch, Arabisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Für Antragsteller aus Syrien bleibt die ehemalige Visastelle in Rabieh der zuständige Ort: Maghzal Building in der Nähe der Jesus and Mary High School, Rabieh (auf den Hügeln 15 km nördlich des Stadtzentrums)