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Zoll, Steuern und Soziale Sicherung im Ausland

Zoll und Steuern

Internationales Steuerrecht

Wer vorübergehend oder auch langfristig im Ausland arbeitet, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie hoch die Steuern sind, die für das Gehalt fällig werden. Und wo sind sie zu zahlen? Die Antwort hängt davon ab, ob es zwischen dem ausländischen Staat und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Eine Übersicht über die gültigen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Logo der Generalzolldirektion
Logo der Generalzolldirektion© Generalzolldirektion

Zollbestimmungen bei Reisen und Umzügen

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hausrat in ein anderes Land mitnehme?
Wieviel Zigaretten, Alkohol, Parfüm darf ich nach Deutschland einführen?
Wo erfahre ich, welche Tier- und Pflanzenarten geschützt sind?
Darf ich Süßigkeiten per Post an meine Freunde im Ausland schicken?
Was ist eine Einfuhrumsatzsteuer?

Diese Fragen rund um das Zollrecht beantwortet die Internetseite der deutschen Zollverwaltung.

Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Einreisen in die EU, bei Ausreisen aus der EU und bei Reisen innerhalb der EU

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Merkblätter bei Anzeige innerhalb der EU:

Merkblätter bei Anmeldung aus Drittländern (nicht-EU):

Anmeldeformulare:


Illegalen Kulturhandel bekämpfen

Die unrechtmäßige Verbringung von Kulturgütern ist international geächtet. Auch die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den 134 Unterzeichnerstaaten des UNESCO Übereinkommens von 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und engagiert sich bei Prävention und Rückführung illegal verbrachter Kulturgüter. Viele Staaten haben strenge Bestimmungen zum Schutz ihres kulturellen Erbes erlassen, die u.a. die Ausfuhr von archäologischen Objekten unter Strate stellen. Nähere Informationen dazu finden sich auf www.Kulturgutschutz-Deutschland.de.


Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Vorsicht bei der Einfuhr von exotischen Souvenirs und der damit verbundenen möglichen Verletzung der Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES): Informieren Sie sich möglichst schon vor dem Kauf, um Einfuhrprobleme in die EU zu vermeiden. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz.


Soziale Sicherung und Rente

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Auslandsvertretung entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang
Älteres Ehepaar beim Spaziergang© colourbox.com
Internationale Sozialversicherung

Die deutschen Gesetze über die Sozialversicherung sehen vor, dass ihre Leistungen nur innerhalb Deutschlands erbracht werden.

International gibt es jedoch immer mehr Verflechtungen. Millionen von Menschen arbeiten in einem fremden Land oder besuchen es als Touristinnen und Touristen. Deshalb ist es notwendig, dass soziale Leistungen auch über die Grenzen hinweg erbracht bzw. in einem anderen Land möglich werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die soziale Sicherung auf seiner Website und in verschiedenen Publikationen.

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