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Familienzusammenführung zum anerkannten Flüchtling
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:
ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
(Kinder: unterschrieben von sorgeberechtigter oder bevollmächtigter Person)zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro (Minderjährige: 37,50 Euro),
zahlbar in US-Dollar in barGültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 13 Jahren müssen nicht unterschrieben sein.
Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
Meldebescheinigung mit der aktuellen Adresse der in Deutschland lebenden Referenzperson
BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt (alle Seiten)
(falls vorhanden) fristwahrende Anzeige
Bei Ehegattennachzug:
- Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein: Spezialvollmacht - aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluss des Ehevertrages ausgestellt worden sein.
- Sollte der in Deutschland lebende Ehegatten bei der Eheschließung anwesend gewesen sein: Reisestempel für den Zeitraum der Eheschließung oder Reiseregister
- Religiöser Heiratsvertrag und Scharia-Bestätigung oder Eheklage-Beschluss von einem Schariagericht oder einer zuständigen Instanz ausgestellt im Original
- Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
- Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
- Sollte einer der Ehegatten bereits verheiratet gewesen sein: Deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder rechtskräftige ausländische Scheidungsurkunde der Vorehe (Achtung: Eine im Ausland durchgeführte Scheidung muss ggf. noch zuvor in Deutschland anerkannt werden, bitte sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Landesjustizverwaltung!).
Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (ALTE-Zertifikat des Goethe Instituts / ÖSD)
Bei Kindernachzug:
- Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist, zusätzlich:
Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
Der Visumsantrag muss von einer sorgeberechtigten oder bevollmächtigten Person unterschrieben werden.
Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärungund Zustimmungder sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. des Vormunds zur Ausreise des Kindes mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung: Original
Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!
Originalunterlagen sind mit einer gut leserlichen Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Bitte Unterlagen nicht heften oder klammern! Eine Kopie ist ausreichend.
Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden! Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet. |