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VISUM ZUR WIEDEREINREISE

19.07.2024 - Artikel

Sie benötigen ein Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland, wenn:

  1. Sie haben Ihren Reisepass (mit eingeklebtem Aufenthaltstitel) verloren oder er wurde gestohlen. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst einen neuen Reisepass besorgen. (Ausnahme: Sie hatten einen deutschen Reiseausweis für Ausländer)
  2. Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) verloren oder er wurde gestohlen.
  3. Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen.
  4. Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel aber Ihr Passdokument berechtigte Sie nicht zur Einreise nach Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass dem Visumantrag auf Wiedereinreise nur stattgegeben wird, wenn Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland weiter besteht.


Bitte gehen Sie entsprechend der folgenden Schritte vor:

  1. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ausländerbehörde in Deutschland, informieren Sie sie über Ihre Situation. Bitte fragen Sie bei der Ausländerbehörde, ob die Möglichkeit der Erteilung einer Vorabzustimmung besteht.
  2. Im Falle eines Diebstals oder eines Verlusts Ihres Aufenthaltstitels erstatten Sie bitte bei der libanesischen Polizei eine entsprechende Anzeige, die Verlustanzeige/ Anzeige des Diebstahls muss bei der Visumantragstellung bei der Botschaft vorgelegt werden.
  3. Bitte registrieren Sie hier einen Termin und vermerken Sie die Umstände Ihrer Situation im Anmerkungsfeld.


Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache bei der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben (bei minderjährigen Kindern: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)

  • 1 biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung

  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden.

  • Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro zahlbar in US-Dollar in bar

  • Original Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Verlustanzeige der zuständigen Polizei

  • sofern vorhanden: Kopie des verlorenen Aufenthaltstitels

  • Meldebescheinigung aus Deutschland

  • Schriftliche Begründung (Reisegrund, Weshalb konnten Sie nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren?)

  • Sollten Sie seit über 6 Monaten im Ausland sein: Ein – und Ausreiseregister der libanesischen Behörden (die Botschaft behält sich vor, auch in anderen Fallkonstellationen ein Ein – und Ausreiseregister nachzufordern.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

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