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VISUM für die Einreise zum ELTERNNACHZUG nach Deutschland

23.02.2023 - Artikel

Dieses Merkblatt betrifft den Familiennachzug zu minderjährigen deutschen Kindern

Allgemeine Informationen

Damit Ihr Visumantrag bearbeitet werden kann, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Visastelle der Botschaft notwendig. Die Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erfolgt ausschließlich über unser Online-Terminvergabesystem.

Bitte tragen Sie Ihren Terminwunsch auf der jeweils zutreffenden Terminwarteliste ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben zu 100% mit den Angaben in ihrem Ausweisdokument übereinstimmen, nur dann können Sie zur Vorsprache eingelassen werden.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • Gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses
  • 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • Originale + je 2 Kopien der Nachweise für die bestehende rechtliche Vaterschaftsbeziehung zwischen der/dem Antragsteller:in und dem Kind:
    • Original Geburtsurkunde des Kindes
    • Nachweis für die bestehende Ehe der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (d.h. Deutsche Heiratsurkunde und/oder ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung ggf. Eheschlussbescheinigung, Heiratsurkunde aus dem Zivilregister und Familienregister)
      Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein: Spezialvollmacht- aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluss des Ehevertrages ausgestellt worden sein
    • Bei nicht verheirateten Eltern: Nachweis über eine wirksame Vaterschaftsanerkennung (Bei Einreise des Kindsvaters muss vor Erteilung eines Visums bei der Botschaft dann auch noch eine Sorgeerklärung beurkundet werden.)
    • Bei geschiedenen Eltern: Gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vom dafür zuständigen Familiengericht
  • Falls ein gemeinsamer Umzug mit dem Kind geplant ist:
    • 2 Kopien des Reisepasses des deutschen Kindes
  • Falls das Kind in Deutschland beim anderen Elternteil lebt:
    • 2 Kopien einer aktuellen erweiterten Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils
    • 2Kopien des Reisepasses sowie ggfs. Kopien des deutschen Aufenthaltstitels des anderen Elternteils
  • Falls noch kein Familienmitglied in Deutschland lebt:
    • Anderer geeigneter Nachweis des Wohnsitzes nach Einreise (z.B. Mietvertrag, Einladungsschreiben und Ausweiskopie einer dritten Person, Anmeldung in der Schule etc.)

      Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

LEGALISATION: Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. Termine zur Legalisation werden aktuell durch unseren externen Dienstleister VFS global in Beirut vergeben.

Verfahren

Dem Visumantrag sind alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung beizufügen.

Wenn Sie zur Nachreichung von Unterlagen, die nicht auf dem Merkblatt stehen, aufgefordert wurden, geben Sie auf dem Umschlag/in der E-Mail bitte Ihre Antragsnummer an, damit sie Ihrem Antrag zugeordnet werden können. Bitte übersenden Sie uns VOR erfolgter Vorsprache nur dann Unterlagen zu, wenn wir Sie ausdrücklich dazu auffordern.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 Monate nach dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen - in Einzelfällen kann es schneller gehen oder auch länger dauern.

In Deutschland wird keine zentrale Stelle, sondern jeweils die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort im Visumverfahren beteiligt.

Wir bitten Sie zur Entlastung der Visastelle von reinen Sachstandsanfragen zumindest innerhalb der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten abzusehen, da die Beantwortung dieser Anfragen unsere Arbeitszeit bindet und die Bearbeitungsdauer ALLER Visumanträge verzögert.

Sobald in Ihrem Fall eine Entscheidung getroffen werden kann, werden Sie unaufgefordert von der Botschaft informiert.

Vor Erteilung des Visums muss eine Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Krankenversicherung ab.

Gebühren
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird keine Gebühr erhoben


Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:

Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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