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Familiennachzug sonstiger Familienangehöriger (Familienangehörige, die nicht Teil der Kernfamilie sind – z.B. Eltern volljähriger Kinder, volljährige Kinder, Onkel/Tante, Großeltern)

27.05.2024 - Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie möchten den Familiennachzug zu einem Familienmitglied, welches nicht Teil Ihrer Kernfamilie ist (zum Beispiel: volljährige Kinder, Onkel/ Tante, Großeltern), beantragen? Registrieren Sie bitte hier einen Termin zur Stellung Ihres Antrags.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen gibt es derzeit sehr lange Wartezeiten. Darüber

hinaus sind die Chancen auf eine Zustimmung zu Ihrem Visumantrag aufgrund der strengen Voraussetzungen des § 36 (2) AufenthG sehr niedrig.

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums nach § 36 (2) AufenthG ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, so zum Beispiel das Vorliegen einer Krankheit, Behinderung, Pflegbedürftigkeit oder psychologischen Not, die nur durch die Familienzusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland abgewendet werden kann.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass in Ihrem Fall solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen und um einen zeitnahen Termin zu erhalten, kooperiert die Deutsche Botschaft mit dem Familienunterstützungsprogramm („Family Assistance Programme“) der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Sie können einen Termin bei IOM Medical in Beirut vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ein biometrisches Passfoto, Ihre aktuellen ärztlichen Atteste, Befunde und andere Unterlagen zu Ihrer Krankheitsgeschichte, sowie die Gebühr in Höhe von 100 USD mit. IOM Medical wird Sie medizinisch untersuchen und daraufhin eine Einschätzung an die Botschaft übermitteln, ob Sie aus medizinischer Sicht die Voraussetzung für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände erfüllen. Die Botschaft prüft sodann das medizinische Gutachten und vergibt in Einzelfällen daraufhin einen Sondertermin.

Falls Ihr in Deutschland lebender Familienangehöriger der Patient ist, dessen Gesundheitszustand beurteilt werden soll, kann die Gebühr für die medizinische Beurteilung der Krankenberichte durch die Ärzte von IOM per Banküberweisung auf das Bankkonto von IOM in Deutschland überwiesen werden (40 EUR) oder in bar bei IOM oder dem IOM Medical Center im Libanon gezahlt werden (30 USD).

Um einen Termin für die medizinische Untersuchung bei IOM Medical zu vereinbaren, nehmen Sie bitte per Email Kontakt auf. Ihre Email sollte die folgenden Angaben beinhalten:

  • Name
  • Passnummer
  • Ihre Terminregistrierungsnummer
  • Separate Scans Ihrer ärztlichen (max. 6 Monate alt, bitte nur im PDF oder JPG Format)
  • Sofern der in Deutschland lebende Familienangehörige der zu beurteilende Patient ist: zusätzlich ein Scan des Reisepasses (nur im PDF oder JPD Format) + die ärztlichen Atteste mit Übersetzung ins Englische

Weder die Botschaft, noch IOM übernimmt Kosten für die Anreise. Bitte beachten Sie, dass Ihnen sowohl die Botschaft, als auch IOM nicht bei der Grenzkontrolle zur Einreise in den Libanon unterstützen können.

Bei weiteren, auch nicht-medizinischen, Fragen wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch (+961 4 929 111) an IOM.

Mit freundlichen Grüßen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beirut

Infoblatt zum Ausdrucken als PDF

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