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Familiennachzug sonstiger Familienangehöriger

25.07.2022 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. geeigneter Nachweis über die Verwandtschaft (z.B.):
    Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  6. nur sofern zutreffend BAMF Bescheid, der den Schutzstatus der in Deutschland lebenden Person zuerkennt: 2 Kopien des kompletten Bescheides (alle Seiten)
  7. Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Person: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
  8. Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Person
  9. 1. Härtefallschreiben (auf Deutsch):
    - Weshalb liegt bei Ihnen ein außergewöhnliche Härtefall vor?
    - Gibt es noch andere Verwandte in Syrien/Libanon? Wenn ja: weshalb können sich diese nicht um Sie kümmern? (sofern Härtefall nicht bei Familienangehörigem in Deutschland begründet liegt)
    2. Nachweise über die außergewöhnliche Härte: z.B. ärztliche Atteste (weitere Informationen finden Sie hier)

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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