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Fachkraft mit nur teilweise anerkannter Berufsausbildung (Anpassungsmaßnahme)

27.05.2024 - Artikel

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original
    sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
  • Nachweis Ihrer Qualifikation:

    Ausländischer Hochschulabschlusses und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. www.anabin.kmk.org). Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein, Ihr Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) mit „gleichwertig“ oder „entspricht

    oder Einzelbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Anerkennung der teilweisen Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle, sog. Defizitbescheid/Teil-Anerkennungsbescheid (www.anerkennung-in-deutschland.de)
  • ggf. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zum beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis der Finanzierung des ersten Jahres der Qualifizierungsmaßnahme (aktuell 12.336 EUR netto gesamt bzw. 1.028 EUR netto pro Monat) über Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (“Bonität nachgewiesen„),
    alternativ, ggf. ergänzend: über Arbeitsvertrag (wenn Sie begleitend zur Anerkennung eine qualifizierte Beschäftigung ausüben sollen)
  • Nachweis einer bezahlbaren Unterkunft für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme (Mietvertrag, bei Untervermietung mit Einverständnis des Wohnungseigentümers, Studentenwohnheim, Verwandte, KEINE Hotelbuchungen
    … zusätzlich, wenn es sich um eine überwiegend theoretische Maßnahme handelt (z.B. Sprachkurs, schulischer Lehrgang):
  • Einladungsschreiben/Anmeldebestätigung des Anbieters mit Angaben zu Art und Dauer der Maßnahme und Information über das erforderliche sprachliche Mindestniveau
  • Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1)

    … zusätzlich, wenn es sich um eine überwiegend betriebliche Maßnahme handelt (z.B. Lehrgang, Praktikum):

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
    vom Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben, vgl. www.arbeitsagentur.de , inkl. Angaben zur geplanten Vergütung und Weiterbildungsplan

  • Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/Pflegeberufen: mindestens B1)


Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen!

Sollen Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder) mit Ihnen nach Deutschland einreisen, buchen Sie bitte entsprechende Termine über unsere Webseite und beachten Sie die Hinweise zur Beantragung von Visa zur “Familienzusammenführung„.


Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden.


Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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