Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Familienzusammenführung zum anerkannten minderjährigen Flüchtling

24.05.2024 - Artikel

ACHTUNG: Wenn bereits ein Elternteil in Deutschland lebt, muss der Familiennachzug zu diesem erfolgen, wählen Sie dann „Nachzug zum anerkannten Flüchtling“


Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
    (Kinder: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)
  • zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 16 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
  • Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro (Minderjährige: 37,50 Euro), zahlbar in US-Dollar in bar
  • BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt (alle Seiten)
  • Geburtsurkunde des minderjährigen Flüchtlings: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  • bei Elternnachzug:
    Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  • Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (ALTE-Zertifikat des Goethe Instituts / ÖSD),
    sofern keine Ausnahme zutrifft (insbes. Nachzug zu Hochqualifizierten / Blaue Karte etc.)
  • bei Geschwisternachzug (nur zusammen mit mindestens einem Elternteil möglich)
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    Hinweis: die erforderliche Legalisation ist für diese Geburtsurkunden nicht kostenfrei. Kosten in bar im Gegenwert von 25 Euro

    Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist zusätzlich:
    a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den nach Deutschland reisenden Elternteil: Original

    b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. Vormunds zur Ausreise des Kindes: Original
  • Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  • Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Referenzperson

Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!

Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche und Überbeglaubigung des syrischen Außenministeriums einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern!


Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!

Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet.



Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

nach oben