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Nachzug zum anerkannten Flüchtling

16.02.2023 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
  5. BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt: 2 Kopien des kompletten Bescheides (alle Seiten
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 6 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  6. Fristwahrende Anzeige, gut lesbar und mit Ausstellungsdatum oder mit Barcode versehen (falls vorhanden)
  7. bei Ehegattennachzug:
    Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    - Falls die Ehe kinderlos ist zusätzlich:
    Religiöser Heiratsvertrag oder Scharia-Bestätigung oder Eheklage-Beschluss von einem Schariagericht oder einer zuständigen Instanz ausgestellt: Original
    Falls Eheschließung nach Einreise des Ehegatten nach Deutschland stattfand:
    Nachweis von A1-Sprachkenntnissen
    Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserem Merkblatt
  8. bei Kindernachzug:
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist zusätzlich:
    a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
    b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der Verwandtschaft des verschollenen Elternteils zur Ausreise des Kindes: Original
  9. Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  10. Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis der in Deutschland lebenden Person: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
  11. Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Person
    - Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.
  12. Schriftliche Vollmacht zu Eheschließung (falls vorhanden)*
  13. Scheidungurteil der Vorehe (falls vorhanden)*

* kann am Tag der Antragstellung ohne weitere Terminvereinbarung vorgenommen werden

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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