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Legalisation syrischer Urkunden per Post
Urkunden werden nunmehr ausschließlich an den in Beirut ansässigen Dienstleister VFS geschickt. Dieser leitet die Urkunden zur Legalisierung an die Botschaft weiter.
Alle Informationen zum Verfahren, u.a. auch zur Zahlungsweise, finden Sie auf der Website von VFS. Gehen Sie bitte genau entsprechend den dort aufgeführten Arbeitsschritten vor.
Sollten während des Verfahrens technische Probleme auftreten, wenden Sie sich mit Fragen bitte unmittelbar per Mail an VFS.
Was muss ich beachten, wenn ich syrische Urkunden per Post zur Legalisation einreiche?
Alle Voraussetzungen für die Legalisation, die im „Merkblatt zur Legalisation syrischer Urkunden“ aufgelistet sind, gelten auch für die postalisch eingereichten Dokumente.
Insbesondere müssen
- die Urkunden, die Sie per Post schicken möchten, von einem Übersetzer ins Deutsche übersetzt worden sein. Die Übersetzung muss fest mit einer Kopie der Urkunde verbunden sein.
- die Urkunden mit einem Überbeglaubigungsvermerk des syrischen Außenministeriums versehen sein. Dieser Vermerk/Siegel darf nicht älter als 01.01.2012 sein.
- Sie Ihre deutsche Adresse für die Rücksendung angeben.
Bitte beachten Sie außerdem: Es können nur Urkunden im Original legalisiert werden, Kopien – auch beglaubigte Kopien – werden ohne Legalisation zurückgesandt.
Die Gebühr für die Legalisation beträgt 28,11 € pro Urkunde, zahlbar in US-Dollar zum jeweils gültigen Wechselkurs (Stand 01.07.2022 Gegenwert = 30,00 USD). Hinzu kommen Auslagen für den Service von VFS und das Porto für den Rückversand.
Informationen zu den Gebühren von VFS entnehmen Sie bitte deren Homepage.
Sollten die oben genannten Punkte nicht beachtet worden sein, kann die Botschaft Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Die Botschaft muss die Dokumente dann unbearbeitet zurückschicken.