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Postalische Einreichung von libanesischen Urkunden

02.08.2022 - Artikel

Bitte schauen Sie sich vor Absendung unbedingt das Merkblatt zur Legalisation an.
Alle dort aufgezählten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie insbesondere: Es können weder Kopien, noch von deutschen Behörden beglaubigte
Kopien legalisiert werden, da bei der Legalisation die Echtheit der originalen Urkunde bzw. der von der
libanesischen Zivilregisterbehörde beglaubigten Ausfertigung überprüft werden muss.

Die postalische Einreichung ist nur möglich, wenn Sie einen deutschen Meldewohnsitz haben.
Die Unterlagen müssen zwingend mit einem Anschreiben zusammen an die Postadresse der Botschaft
geschickt werden. Lose eingehende Urkunden können nicht zugeordnet werden und werden
nicht aufbewahrt. Eine postalische Übersendung an die Botschaft Beirut innerhalb Libanons ist
ebenfalls möglich, solange die vollständig ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung mit den Unterlagen
zusammen übersandt wird.

Nach Bearbeitung schickt die Botschaft die eingereichten, legalisierten Dokumente direkt zu Ihnen
nach Deutschland. Bei Unterlagen, die nicht legalisiert werden konnten, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben.
Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Rechnung der Bundeskasse.
Es darf unter keinen Umständen Bargeld mit den Dokumenten versendet werden! Portokosten in
Höhe von 3,20 Euro (eine Urkunde) bzw. 3,95 EUR (mehrere Urkunden) fallen an.

Hinweis: Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Sendung versichern und eine Versendungsart mit
Sendungsverfolgung wählen.
Nach Eingang der Dokumente im Postfach der Botschaft dauert es mindestens vier bis fünf Wochen
bis die Unterlagen bei Ihnen in Deutschland eingehen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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