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VISUM FÜR EINE DUALE BERUFSAUSBILDUNG gem. §16a AUFENTHG
Allgemeine Informationen
Duale Berufsausbildung
Die duale Ausbildung vereint Theorie und Praxis: In der Berufsschule erlernen Sie die theoretischen Grundlagen Ihrer Branche. Im Betrieb setzen Sie Ihr Wissen in die Tat um. Die duale Ausbildung besteht aus viel praktischer Arbeit. Sie dauert meistens zwischen zwei und dreieinhalb Jahre und hat zwei Phasen: Jede Woche sind Sie einen oder zwei Tage oder in längeren zusammenhängenden Blöcken in einer Berufsschule. Dort vermitteln Ihnen Lehrerinnen und Lehrer theoretisches Wissen. An den anderen Tagen sind Sie dann in einem Unternehmen und wenden dieses Wissen an, indem Sie zum Beispiel an einer Maschine mitarbeiten. Außerdem sehen Sie, wie das Unternehmen funktioniert, was es macht und ob Sie sich vorstellen können, dort später weiterzuarbeiten.
Die Kombination aus Theorie und Praxis bereitet Auszubildende besonders gut auf das vor, was Firmen von ihnen erwarten: nicht nur Fachwissen, sondern auch praktische Erfahrung darin, dieses Wissen anzuwenden.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)
- gültiger Reisepass sowie 1 Kopie des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
- 1 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
- 1 aktuelle biometrische Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
- 1 Kopie des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland (beispielsweise sog. „incoming“-Krankenversicherung; erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
- Ggf. 1 Kopie Tabellarischer Lebenslauf über den berufllichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache inklusive Nachweise vorhandener Abschlüsse, Arbeitszeugnisse, etc.
- 1 Kopie Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache
- 1 Kopie Ausbildungsvertrag
- 1 Kopie Ausbildungsplan
- Ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (1 Kopie)
- 1 Kopie Registrierung des Ausbildungsbetriebes bei der IHK – falls erforderlich (bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Ausbildungsbetrieb)
- Schulabschlusszeugnis im Original (versehen mit à Legalisation durch die Deutsche Botschaft, siehe unten) inkl. 1 Kopie
- 1 Kopie B1 Zertifikat eines anerkannten Sprachinstituts (z.B. Goethe-Insitut, telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Institut
Ein Sprachzertifikat ist nicht vorzulegen, wenn Sie nachweislich an einem staatlich begleiteten Sonderprogramm teilnehmen werden, das den Erwerb der Sprachkenntnisse in die Ausbildung integriert oder wenn Sie zu Beginn der Ausbildung an einem Sprachkurs teilnehmen werden. Ein Nachweis über den Sprachkurs ist vorzulegen. - Bei betrieblicher Berufsausbildung (nach § 16a Abs. 1 AufenthG) Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts 822 EUR netto (ab September 2025 1.048 EUR brutto).
- Bei schulischer Berufsausbildung (nach § 16a Abs. 2 AufenthG) Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts 959 EUR netto.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
LEGALISATION: Ausländische Urkunden (Originalzertifikate) müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. |
Verfahren
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.
Sofern Ihre Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland umziehen möchten, bitten wir Sie, hierfür entsprechend über unsere Internetseite Termine in der Visumkategorie „Familienzusammenführung“ zu buchen. Bitte beachten Sie die Informationen, die auf der Internetseite zum Thema Familienzusammenführung eingestellt sind.
Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar. Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.