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Familienzusammenführung zum anerkannten minderjährigen Flüchtling

29.08.2025 - Artikel

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
    (Kinder: unterschrieben von sorgeberechtigter oder bevollmächtigter Person)
  • zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro (Minderjährige: 37,50 Euro),
    zahlbar in US-Dollar in bar
  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 13 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
  • Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite

  • Meldebescheinigung mit der aktuellen Wohnaschrift der in Deutschland lebenden Referenzperson

  • BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt (alle Seiten)

  • Geburtsurkunde des minderjährigen Flüchtlings: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*

    Bei Elternnachzug:

  • Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*

    Bei Geschwisternachzug (nur zusammen mit mindestens einem Elternteil möglich):

  • Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*

    Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist, zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original

    • Der Visumsantrag muss von einer sorgeberechtigten oder bevollmächtigten Person unterschrieben werden.

    • Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärungund Zustimmungder sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. des Vormunds zur Ausreise des Kindes mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung: Original

  • Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*

  • Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (ALTE-Zertifikat des Goethe Instituts / ÖSD)


Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!

Originalunterlagen sind mit einer gut leserlichen Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern! Eine Kopie ist ausreichend.

Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!

Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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