Pandemische Einreisebeschränkungen aufgehoben
Ab dem 11. Juni 2022 werden die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Nachdem mit dem Inkrafttreten der 5. Änderungsverordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV zum 31. Mai 2022 bereits Anmelde-, Test- und Quarantäneerfordernisse entfallen sind, entfallen damit auch die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten. Einreisen sind ab dann unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.
Coronabedingte Einreisebeschränkungen sind nun nur noch für Einreisen aus Virusvariantengebieten vorgesehen. Derzeit ist jedoch kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Bitte beachten Sie, dass sich die aktuellen Regelungen - auch kurzfristig – wieder ändern können. Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise bezüglich eventueller Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen.
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