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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Reisezweck.
Im Auslandsportal können Sie Ihren Antrag bereits digital hochladen. Die Visastelle gibt Ihnen nach einer ersten Vollständigkeitsprüfung Feedback und ggf. Hinweise zur Vervollständigung der Unterlagen. Nach Bestätigung der Visastelle über die Vollständigkeit Ihres Antrags erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Bei der Terminbuchung können Sie sich Ihren Wunschtermin selbst aussuchen. Vorsprechen müssen Sie lediglich mit den Dingen, die Ihnen auf Ihrer individuellen Liste zur Vorsprache mitgeteilt wird.
Wenige verbleibende Antragszwecke, die noch nicht im Auslandsportal beantragen können, müssen sich auf eine Terminwarteliste eintragen. Den dortigen Antragstellern wird chronologisch nach Zeitpunkt der Eintragung ein Termin zugeordnet. In der Regel ist mit einer Terminzuordnung zwei bis drei Wochen vor dem eigentlichen Vorsprachetermin zu rechnen.
Über das Auslandsportal beantragen die folgenden Antragszwecke:
- Ehegattennachzug
- Kindernachzug
- Nachzug zum deutschen Kind
- Einreise zur Eheschließung in Deutschland
- Qualifizierte Erwerbstätigkeit (inkl. Blaue Karte)
- Studium
- Berufsausbildung
- Chancenkarte
Folgende Antragszwecke können noch nicht über das Auslandsportal beantragen:
- Berufsqualifikation
- Forschung
- Selbstständige
Für diese Antragszwecke folgen Sie bitte dem folgenden Link.
| Bitte beachten Sie, dass es bei Eintragungen in den falschen Antragszweck zu einer Zurückweisung des Antrags kommen kann! |
- Wiedereinreise: Sie haben Ihren deutschen Aufenthaltstitel verloren, er wurde gestohlen, ist abgelaufen oder Sie konnten mit Ihrem Reisedokument nicht nach Deutschland zurückreisen. Informieren Sie sich bitte hier zum weiteren Vorgehen
Der Vorsprachetermin
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der Botschaft Beirut. Die Botschaft nimmt Ihre Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Bitte übersenden Sie der Visastelle keine Unterlagen unaufgefordert!
Während der Bearbeitung
Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag nach Ihrem Vorsprachetermin. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Bearbeitungsdauer variiert stark und ist abhängig von der individuellen Situation der jeweiligen Antragsteller. Je nach Aufenthaltszweck können auch inländische Behörden in die Prüfung eines nationalen Visumantrags involviert sein (bspw. Ausländerbehörden oder die Agentur für Arbeit). Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert.
Jedenfalls gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von der Auslandsvertretung kontaktiert, damit Sie Ihren Pass zur Visierung einreichen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Bitte prüfen Sie Ihr Visum sobald Sie es erhalten auf mögliche Fehler und teilen uns eventuelle Auffälligkeiten mit.
Auf Ihrem Visum finden Sie auch die Gültigkeitsdauer, in dem Ihr Visum zur Einreise genutzt werden kann. Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
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Wichtig: Das Ihnen erteilte Visum allein berechtigt Sie noch nicht zur Einreise nach Deutschland. Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird durch die zuständige Bundespolizei getroffen. Achten Sie daher darauf, bei jeder Einreise nach Deutschland Belege über den Zweck ihrer Reise, Flugtickets und Krankenversicherung mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Grundsätzlich entscheidet die Bundespolizei erst bei der Ankunft an einem deutschen Flughafen oder einer deutschen Grenze über die Gestattung der Einreise. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung übernehmen. |
Weitere Informationen
Please be advised that the following travel documents are not valid for entry into Germany.