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Remonstrationsverfahren National Syrien

30.01.2023 - Artikel

Ihr Antrag auf ein D-Visum wurde abgelehnt?

Ihr Visumsantrag ist abgelehnt worden und:

  • Sie sind mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden und
  • Sie begehren weiterhin die Erteilung des beantragten Visums?

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie der Ablehnung widersprechen („Remonstration“). Das funktioniert so:

Überblick
Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zur Ablehnung zu äußern. Sie können zusätzlich zur schriftlichen Äußerung neue Unterlagen und Informationen einreichen. Ihr Visumsantrag wird nach Eingang Ihres Schreibens gebührenfrei erneut geprüft, und zwar von einem anderen Mitarbeiter als demjenigen, der Ihren Antrag ursprünglich entschieden hat.

Sie können innerhalb eines Monats (das heißt, Ihre Remonstration muss innerhalb eines Monats bei der Botschaft eingegangen sein, um bearbeitet zu werden) nach Bekanntgabe der Ablehnung Ihres Antrages auf ein nationales Visum Ihre Remonstration einlegen. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung Ihrer Remonstration durch die Botschaft mehrere Monate dauern kann. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Sachstand ab. Sowohl im Falle einer positiven als auch einer erneuten negativen Entscheidung über Ihren Visumsantrag werden Sie unaufgefordert von der Botschaft benachrichtigt.

CHECKLISTE:
Form Ihrer Remonstration

  • Die Remonstration muss schriftlich erfolgen
  • Ihr Schreiben muss von Ihnen, dem Antragsteller, eigenhändig unterschrieben sein ODER: Das Schreiben muss von Ihrem formell Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben sein. Eine einfache Email genügt nicht!
  • Ihr Schreiben sowie ggf. die Vollmacht sollten in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Bitte übersenden Sie Ihre Remonstrationsschreiben per Post oder übergeben dieses persönlich an: IOM Family Assistance Center, Mount Lebanon, Metn, Beit El Kikko, Bikfaya Main Road, Kamouh BLDG (Salon Massoud BLDG) unter Angabe Ihrer Antragsnummer und Passnummer; oder als Scan per E-Mail an die Visastelle mit dem Betreff „Remonstration [Ihr Name]“).
    Inhalt (Informationen, die Ihre Remonstration enthalten sollte)
  • Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Passnummer, die Antrags-Nummer (zu finden unter dem Barcode auf Ihrem Kassenzettel), Ihre E-Mail-Adresse.
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (Festnetz- und Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse).
  • Einverständniserklärung, dass die Entscheidung der Remonstration Ihnen auch per E-Mail übermittelt werden kann.
  • Ausführliche Darstellung, wieso die Ablehnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist (mit Bezug auf den konkreten Ablehnungsgrund).
  • Weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation belegen und die bei Antragstellung noch nicht vorgelegt wurden.
  • Unterzeichnete Vollmacht, sofern Sie nicht selbst Ihre Remonstration einlegen.

Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen können Auskünfte nur dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten erteilt werden! Es können keine Auskünfte an nicht bevollmächtigte Unterstützer erfolgen. Unterstützer können ohne eine Vollmacht auch nicht für Sie remonstrieren!

Die aufgeführte Checkliste dient lediglich der Veranschaulichung und beschreibt einen Grundfall. Daher können im Einzelfall im Remostrationsverfahren von Ihnen weitere Dokumente nachgefordert werden, die dem Nachweis der von Ihnen vorgebrachten Darstellung dienen.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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