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Merkblatt für die Beantragung eines Schengenvisums Flughafentransit (für Antragsteller mit Wohnsitz in Libanon)
Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines Schengenvisums kein unwiderrufliches Recht auf Einreise oder Aufenthalt im Gebiet der Schengenmitgliedsstaaten begründet. An der Grenze kann die Vorlage von Nachweisen insbesondere zum Reisezweck, der Finanzierung des Aufenthalts und des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes verlangt werden. Lesen Sie bitte auch die aktuellen Hinweise für Schengenvisa auf der Homepage der Botschaft: www.beirut.diplo.de
Terminvereinbarung
Für die Terminvereinbarung verweisen wir auf das Onlineterminvergabesystem unseres externen Dienstleisters
VFS Global: www.vfsglobal.com/germany/lebanon
Eine Vorsprache bei VFS Global ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung via walk-in (täglich zwischen 11 und 13 Uhr) möglich. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, ob Ihre Unterlagen für den Visumsantrag vollständig sind. Die Visastelle behält sich im Einzelfall die Nachforderung weiterer entscheidungsrelevanter Nachweise vor, die nicht in diesem Merkblatt aufgeführt sind. Bitte reichen Sie Unterlagen immer mit der Angabe der Bearbeitungsnummer Ihres Antrages nach.
Übersetzung: Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist jeweils eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Dokumente müssen untrennbar mit einer deutschen Übersetzung verbunden und durch einen offiziellen libanesischen Übersetzer vorgenommen worden sein.
Bitte legen Sie die Unterlagen in dieser Reihenfolge geordnet bei Ihrer Vorsprache vor:
1) Allgemeine Unterlagen
o Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Datenblatt-Seite.
□ Vom Passinhaber unterschrieben oder mit „No Signature“ vermerkt
□ Gültigkeitsdauer von noch mindestens 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr
□ Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt + noch mindestens 2 freie Visaseiten
□ Ggf. Kopien frühere Reisepässe und früherer Visa (Schengen, Großbritannien, USA, Kanada)
□ Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels für Libanon (dieser sollte noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein) oder Kopie libanesischer Reisepass/ID (für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit).
o 1 vollständig, in deutscher oder englischer Sprache, ausgefüllter und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebener Schengen-Visumantrag. (Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das elektronische Antragsformular unter https://videx.diplo.de )
o 1 aktuelles Passbild, biometrisch (nicht älter als 6 Monate)
o Bei Minderjährigen (Das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet):
□ Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Ausreise.
□ Kopien der Datenblatt-Seite des Reisepasses der Eltern/ Sorgeberechtigten
□ Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
□ Von beiden Eltern/ den Sorgeberechtigten unterschriebener Schengen-Visumantrag
o Flugticket
2) Nachweise zum Reisezweck
Alle im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen müssen vorliegen:
o Flugticket (max. 1 Stopp im Schengen-Gebiet möglich)
· Die Bedingungen des Terminalwechsels müssen Sie selbstständig abklären (Ist das Verlassen des Internationalen Terminals nötig? etc.)
UND
o Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis für den Zielort oder, sofern kein Visum benötigt wird, eine Bestätigung der entsprechenden Botschaft über die Visumfreiheit
Gebühren
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr in Höhe von 90,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar (USD), erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. Zusätzlich wird eine Servicegebühr an unseren Dienstleister VFS fällig, weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt von VFS.
Verfahren
Bitte planen Sie Ihren Aufenthalt rechtzeitig, damit der vorgesehene Reisebeginn eingehalten werden kann.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 15 Tage. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Einzel-Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht.
Informationen für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieses Reisedokument ist aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland aktuell nicht visierfähig. Es ist daher ein gesondertes, Verfahren beim Bundesministerium des Inneren zur Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht erforderlich. Für das Verfahren werden Sie ggf. gesondert von der Botschaft eingeladen. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 94,- Euro, zahlbar in USD Dollar (USD)
Die Dauer dieses Verfahrens beträgt zusätzlich ca. 1-2 Wochen.