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VISUM für die Einreise zum Daueraufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz
Allgemeine Informationen
Damit Ihr Visumantrag bearbeitet werden kann, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Visastelle der Botschaft notwendig. Die Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erfolgt ausschließlich über unser Online-Terminvergabesystem.
Bitte tragen Sie Ihren Terminwunsch auf der jeweils zutreffenden Terminwarteliste ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben zu 100% mit den Angaben in ihrem Ausweisdokument übereinstimmen, nur dann können Sie zur Vorsprache eingelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum zum Ehegattennachzug erst dann erteilt werden kann, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)
- Gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses
- 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
- 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
- 2 Kopien des europäischen Reisepasses der Ehefrau/ des Ehemannes
- 2 Kopien einer aktuellen erweiterten Meldebescheinigung der Referenz in Deutschland
- Familienregisterauszug
- Arbeitsvertrag + letzte drei Gehaltsabrechnungen der Referenz oder Nachweis ausreichender Existenzmittel + Krankenversicherung
Bei Ehegattennachzug: - Original + je 2 Kopien des Nachweises für die bestehende Ehe zwischen der/dem Antragsteller:in und Referenzperson (d.h. Deutsche Heiratsurkunde und/oder ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung ggf. Eheschlussbescheinigung, Heiratsurkunde aus dem Zivilregister)
- Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein: Spezialvollmacht - aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluss des Ehevertrages ausgestellt worden sein.
- Sollte einer der Ehegatten bereits verheiratet gewesen sein: Deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Rechtskräftige ausländische Scheidungsurkunde der Vorehe (Achtung: Eine im Ausland durchgeführte Scheidung einer/eines deutschen Staatsangehörigen muss ggf. noch zuvor in Deutschland anerkannt werden, bitte sprechen Sie mit Ihrem deutschen Standesamt!).
- Original + 1 Kopie der Bescheinigung über Reisebewegungen der libanesischen Generaldirektion für öffentliche Sicherheit (General Security) für die/den in Deutschland lebenden Ehepartner:in seit dem 01. Januar im Jahr des Kennenlernens.
Bei Kindernachzug: - Original + 2 Kopien der Geburtsurkunde
- Bescheinigung über Reisebewegungen der libanesischen Generaldirektion für öffentliche Sicherheit (General Security) für die/den in Deutschland lebenden Ehepartner:in seit dem 01. Januar im Jahr des Kennenlernens.
Bei Eltern und Kindern über 21 Jahren zusätzlich: - Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen durch die Referenz in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
LEGALISATION: Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. Termine zur Legalisation werden aktuell durch unseren externen Dienstleister VFS global in Beirut vergeben. |
Verfahren
Dem Visumantrag sind alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung beizufügen.
Wenn Sie zur Nachreichung von Unterlagen, die nicht auf dem Merkblatt stehen, aufgefordert wurden, geben Sie auf dem Umschlag/in der E-Mail bitte Ihre Antragsnummer an, damit sie Ihrem Antrag zugeordnet werden können. Bitte übersenden Sie uns VOR erfolgter Vorsprache nur dann Unterlagen zu, wenn wir Sie ausdrücklich dazu auffordern.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 Monate nach dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen - in Einzelfällen kann es schneller gehen oder auch länger dauern.
In Deutschland wird keine zentrale Stelle, sondern jeweils die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort im Visumverfahren beteiligt.
Wir bitten Sie zur Entlastung der Visastelle von reinen Sachstandsanfragen zumindest innerhalb der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten abzusehen, da die Beantwortung dieser Anfragen unsere Arbeitszeit bindet und die Bearbeitungsdauer ALLER Visumanträge verzögert.
Sobald in Ihrem Fall eine Entscheidung getroffen werden kann, werden Sie unaufgefordert von der Botschaft informiert.
Vor Erteilung des Visums muss eine Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Krankenversicherung ab.
Gebühren
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird keine Gebühr erhoben
Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.