Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt für die Beantragung eines Schengenvisums Tourismus (für Antragsteller mit Wohnsitz in Libanon)
Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines Schengenvisums kein unwiderrufliches Recht auf Einreise oder Aufenthalt im Gebiet der Schengenmitgliedsstaaten begründet. An der Grenze kann die Vorlage von Nachweisen insbesondere zum Reisezweck, der Finanzierung des Aufenthalts und des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes verlangt werden. Lesen Sie bitte auch die aktuellen Hinweise für Schengenvisa auf der Homepage der Botschaft: www.beirut.diplo.de
Terminvereinbarung
Für die Terminvereinbarung verweisen wir auf das Onlineterminvergabesystem unseres externen Dienstleisters
VFS Global: www.vfsglobal.com/germany/lebanon
Eine Vorsprache bei VFS Global ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung via walk-in (täglich zwischen 11 und 13 Uhr) möglich. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen, ob Ihre Unterlagen für den Visumsantrag vollständig sind. Die Visastelle behält sich im Einzelfall die Nachforderung weiterer entscheidungsrelevanter Nachweise vor, die nicht in diesem Merkblatt aufgeführt sind. Bitte reichen Sie Unterlagen immer mit der Angabe der Bearbeitungsnummer Ihres Antrages nach.
Übersetzung: Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist jeweils eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Dokumente müssen untrennbar mit einer deutschen Übersetzung verbunden und durch einen offiziellen libanesischen Übersetzer vorgenommen worden sein.
Bitte legen Sie die Unterlagen in dieser Reihenfolge geordnet bei Ihrer Vorsprache vor:
1) Allgemeine Unterlagen
o Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Datenblatt-Seite.
□ Vom Passinhaber unterschrieben oder mit „No Signature“ vermerkt
□ Gültigkeitsdauer von noch mindestens 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr
□ Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt + noch mindestens 2 freie Visaseiten
□ Ggf. Kopien frühere Reisepässe und früherer Visa (Schengen, Großbritannien, USA, Kanada)
□ Kopie des Aufenthaltstitels für Libanon (dieser sollte noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein) oder Kopie libanesischer Reisepass/ID (für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit).
o 1 vollständig, in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllter und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebener Schengen-Visumantrag. (Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das elektronische Antragsformular unter https://videx.diplo.de)
o 1 aktuelles Passbild, biometrisch (nicht älter als 6 Monate)
o Bei Minderjährigen (das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet):
□ Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Ausreise.
□ Kopien der Datenblatt-Seite des Reisepasses der Eltern/ Sorgeberechtigten
□ Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
□ Von beiden Eltern/ den Sorgeberechtigten unterschriebener Schengen-Visumantrag
o Nachweis eines Reisekrankenversicherungsschutzes
□ Mindestdeckung 30.000 Euro
□ Gültig für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Mitgliedsstaaten
□ Gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts
□ Repatriierung im Krankheitsfall (inkl. Todesfallklausel), ärztliche Nothilfe, Notaufnahme im Krankenhaus
o Flugreservierung
o Unterkunft
□ Bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, AIRBNB, Ferienhaus, etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland
à einfache Hotel Voucher werden NICHT akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass alle Buchungen auf Gültigkeit überprüft werden. Buchungen müssen grundsätzlich zu dem vorgelegten Reiseplan passen.
2) Nachweise zum Reisezweck
o Selbstständig verfasster Reiseplan und Infos zur Reiseroute (ggf. Flug-/Zugverbindungen, etc.)
è Sollten Sie Jemanden in Deutschland besuchen wollen und dies mit einer Tourismusreise verbinden, nutzen Sie bitte vorrangig das Merkblatt zu Besuchszwecken und legen die Nachweise für die touristische Reise zusätzlich vor.
è Steht ein konkreter Reiseplan bei Antritt der Reise noch nicht fest, reichen Sie bitte entsprechendes Erklärungsschreiben ein
è Der Reiseplan wird grundsätzlich auf Plausibilität überprüft.
3) Nachweise zur Finanzierung der Reise
o Kostenübernahme durch einen Sponsor (notariell beglaubigt) mit Nachweisen zur Liquidität des Sponsors und Reisepasskopie ODER
o Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original & 1 Kopie)
4) Nachweise zur beruflichen und finanziellen Verwurzelung im Libanon
o Aktuelle Kontonachweise (sofern vorhanden)
o Eigentumsnachweise (sofern vorhanden)
o Nachweise über Einkommen und Vermögen
Zudem, weitere Nachweise je nach Einzelfall:
o Angestellte:
□ Arbeitsbescheinigung mit Informationen zu: Funktion des Mitarbeiters, die Beschäftigungsdauer,
das Gehalt sowie Urlaubserlaubnis für die Dauer der Reise
□ Kopie der aktuellen „Commercial Circular“/ Handelsregisterauszug der Firma
□ Ggf. Bescheinigung der Sozialversicherung (CNSS)
□ Gehaltsnachweise in Form von Salary Slips/Quittungen (Gehalt in Cash) oder Gehaltskonto
o Freiberufler UND/ODER Selbständige:
□ Kopie des aktuellen ‚Commercial Circular‘/ Handelsregisterauszug & VAT
□ Kammerausweis (aus dem aktuellen Geschäftsjahr)
□ Nachweis der aktuellen Geschäftstätigkeit in Form von: Rechnungen/ Lieferscheinen
o Schüler/ Studenten:
□ Immatrikulationsbescheinigung im laufenden Schuljahr/ Semester (ggf. Studenten-ID). Die Bestätigung muss die Kontaktdaten der Schule/Hochschule/Universität enthalten.
□ Bescheinigung über die Schulbefreiung (bei Reisen außerhalb der Ferienzeit)
o Rentner/ Nicht arbeitende Personen
□ Bescheinigung der Rentenkasse
□ Arbeitsbescheinigung/Gehaltsnachweis des Ehepartners
□ Ggf. weitere Nachweise: Fotos, selbst verfasstes Erklärungsschreiben zur persönlichen Verwurzelung
□ O.g. Nachweise zur finanziellen und beruflichen Verwurzelung derjenigen Person, die den Lebensunterhalt im Heimatland sichert
5) Nachweise zur familiären Verwurzelung im Libanon
o aktueller Familienregisterauszug- nicht älter als 3 Monate (im Original & 1 Kopie) UND
o Kopien der Reisepässe und ggf. Aufenthaltstitel von nahen Angehörigen, die in Deutschland leben (Kinder, Geschwister, Eltern)
Gebühren
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr in Höhe von 90,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar (USD), erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. Zusätzlich wird eine Servicegebühr an unseren Dienstleister VFS fällig, weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt von VFS.
Verfahren
Bitte planen Sie Ihren Aufenthalt rechtzeitig, damit der vorgesehene Reisebeginn eingehalten werden kann.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 15 Tage. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Einzel-Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht.
Informationen für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieses Reisedokument ist aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland aktuell nicht visierfähig. Es ist daher ein gesondertes, Verfahren beim Bundesministerium des Inneren zur Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht erforderlich. Für das Verfahren werden Sie ggf. gesondert von der Botschaft eingeladen. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 94,- Euro, zahlbar in USD Dollar (USD)
Die Dauer dieses Verfahrens beträgt zusätzlich ca. 1-2 Wochen.