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Merkblatt für die Beantragung eines Schengenvisums Besuchsreise (für Antragsteller mit Wohnsitz in Libanon)

07.12.2022 - Artikel

Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines Schengenvisums kein unwiderrufliches Recht auf Einreise oder Aufenthalt im Gebiet der Schengenmitgliedsstaaten begründet. An der Grenze kann die Vorlage von Nachweisen insbesondere zum Reisezweck, der Finanzierung des Aufenthalts und des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes verlangt werden. Lesen Sie bitte auch die aktuellen Hinweise für Schengenvisa auf der Homepage der Botschaft.

Terminvereinbarung

Für die Terminvereinbarung verweisen wir auf das Onlineterminvergabesystem unseres externen Dienstleisters VFS Global.

Eine Vorsprache bei VFS Global ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung via walk-in (täglich zwischen 11 und 13 Uhr) möglich. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen.

Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, ob Ihre Unterlagen für den Visumsantrag vollständig sind. Die Visastelle behält sich im Einzelfall die Nachforderung weiterer entscheidungsrelevanter Nachweise vor, die nicht in diesem Merkblatt aufgeführt sind. Bitte reichen Sie Unterlagen immer mit der Angabe der Bearbeitungsnummer Ihres Antrages nach.

  • Übersetzung: Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist jeweils eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Dokumente müssen untrennbar mit einer deutschen Übersetzung verbunden und durch einen offiziellen libanesischen Übersetzer vorgenommen worden sein. Privatübersetzungen sind nicht ausreichend.

Bitte legen Sie die Unterlagen in dieser Reihenfolge geordnet bei Ihrer Vorsprache vor:

1. Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Datenblatt-Seite.
    • Vom Passinhaber unterschrieben oder mit „No Signature“ vermerkt
    • Gültigkeitsdauer von noch mindestens 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr
    • Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt + noch mindestens 2 freie Visaseiten
    • Ggf. Kopien frühere Reisepässe und früherer Visa (Schengen, Großbritannien, USA, Kanada)
    • Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels für Libanon (dieser sollte noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein) oder Kopie libanesischer Reisepass/ID (für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit).

  • 1 vollständig, in deutscher oder englischer Sprache, ausgefüllter und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebener Schengen-Visumantrag. (Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das elektronische Antragsformular)
  • 1 aktuelles Passbild, biometrisch (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Minderjährigen (Das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet):
    • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Ausreise.
    • Kopien der Datenblatt-Seite des Reisepasses der Eltern/ Sorgeberechtigten
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
    • Von beiden Eltern/ den Sorgeberechtigten unterschriebener Schengen-Visumantrag
  • Nachweis eines Reisekrankenversicherungsschutzes
    • Mindestdeckung 30.000 Euro
    • Gültig für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Mitgliedsstaaten
    • Gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts
    • Repatriierung im Krankheitsfall
       
  • Flugreservierung
  • Unterkunft
    • Bei Privatunterkunft beim Gastgeber: vollständige Adresse in Deutschland
      (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Pass-, ggf. Aufenthaltstitel- Kopie des Gastgebers, siehe Punkt 2)
    • Ggf. Unterkunftsreservierung (Hotel, AIRBNB, Ferienhaus, etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland


2. Nachweise zum Reisezweck

  • Einladungsschreiben des Gastgebers in Deutschland mit Informationen zum geplanten Besuchszweck sowie:
    • Reisepass sowie ggf. Aufenthaltstitel des Einladers
    • Nachweis/Erläuterung der Beziehung zum Gastgeber – formloses Einladungsschreiben
    • Zusätzliche Nachweise zur Erläuterung des Reisezwecks: z.B. Mutterpass, Hochzeitseinladung und Terminbestätigung des Standesamtes, Beerdigungstermin etc.

Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtungserklärung allein KEINE ausreichende Einladung darstellt.

Ein formloses Einladungsschreiben des Gastgebers wird in allen Fällen benötigt.

3. Nachweise zur beruflichen Verwurzelung

  • Angestellte:
    • Arbeitsbescheinigung mit Infos zu: Funktion des Mitarbeiters, die Beschäftigungsdauer, das Gehalt sowie Urlaubserlaubnis für die Dauer der Reise
    • Kopie der aktuellen‚ Commercial Circular‘/ Handelsregisterauszug der Firma
    • Ggf. Bescheinigung der Sozialversicherung (CNSS)
    • Gehaltsnachweise in Form von Salary Slips/Quittungen (Gehalt in Cash) oder Gehaltskonto
    • Ggf. aktuelle Kontoauszüge (sofern vorhanden)
  • Freiberufler UND/ODER Selbständige:
    • Kopie des aktuellen ‚Commercial Circular‘/ Handelsregisterauszug & VAT
    • Kammerausweis (aus dem aktuellen Geschäftsjahr)
    • Nachweis der aktuellen Geschäftstätigkeit in Form von: Rechnungen/ Lieferscheinen
  • Schüler/ Studenten:
    • Bescheinigung über die Einschreibung im laufenden Schuljahr/ Semester (ggf. Studenten-ID)
    • Bescheinigung über die Schulbefreiung (Reisen außerhalb der Ferienzeit)
  • Rentner/ Nicht arbeitende Personen:
    • Bescheinigung der Rentenkasse 
    • Arbeitsbescheinigung/Gehaltsnachweis des Ehepartners
    • Ggf. Eigentumsnachweise


4) Nachweise zur Finanzierung der Reise

  • Falls zutreffend; Notarielle Verpflichtung zur Deckung der Kosten (Sponsoring), ggf. mit dem Nachweis
  • des sozio-professionellen Status der Person (Sponsor) die den Lebensunterhalt sichert.
    UND
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate in englischer Sprache (Original)
  • Eine einfache Bankbescheinigung wird nicht akzeptiert.
  • Kontoauszug des Antragstellers selbst.
  • Kontoauszug des Sponsors
    ODER
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original & 1 Kopie)


5) Nachweise zur familiären Verwurzelung

  • aktueller Familienregisterauszug- nicht älter als 3 Monate (im Original & 1 Kopie)
    UND
  • Kopien der Reisepässe und ggf. Aufenthaltstitel von nahen Angehörigen, die in Deutschland leben (Kinder, Geschwister)

Gebühren

Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr in Höhe von 80,- Euro, zahlbar am Tag der Antragstellung in US Dollar (USD), erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft aktuell keine andere Währung als USD annehmen kann. Zusätzlich wird eine Servicegebühr an unseren Dienstleister VFS fällig, weitere Informationen hierzu erhalten Sie
direkt von VFS.


Verfahren
Die Botschaft bittet um Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nur der/die Antragsteller(-in)
selbst und keine Begleitpersonen zur Antragstellung in der Visastelle Einlass erhalten können (außer wenn aus medizinischen Gründen erforderlich).
Bitte planen Sie Ihren Aufenthalt rechtzeitig, damit der vorgesehene Reisebeginn eingehalten werden kann.

Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie informiert.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, da solche die Bearbeitungsdauer aller Visumsanträge verzögern.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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