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VISUM ZUR ANERKENNUNG des BERUFSABSCHLUSSES nach §16d AufenthG
Allgemeine Informationen
Für die Fälle, in denen der ausländische Berufsabschluss (noch) nicht vollständig anerkannt ist, bietet §16d AufenthG die Möglichkeit, durch in Deutschland zu absolvierende Qualifizierungsmaßnahmen eine volle Gleichwertigkeit bzw. die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, bis zu 12 Monate nach einem Arbeitsplatz zu suchen, zu dessen Ausübung die Qualifikation befähigt.
§ 16d AufenthG bietet Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Absolvieren einer Qualifizierungsmaßnahme einschließlich Zeiten praktischer Tätigkeit
- Ablegen der an Kurse anschließenden Prüfungen, einschließlich der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- Aufnahme einer Beschäftigung begleitend zur Qualifizierungsmaßnahme (bis zu 10 Std./Woche unabhängig von der Qualifizierungsmaßnahme bzw. zeitlich uneingeschränkt in Zusammenhang mit der späteren Beschäftigung)
Möglichkeit Sprachkurs: Wenn Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, um den fachlichen Qualifizierungsmaßnahmen folgen zu können, kann ggf. ein vorgeschalteter Sprachkurs gem. § 16f Abs. 1 AufenthG (mit direktem Übergang in einen Aufenthalt nach §16d) beantragt werden. Sie können sich während des Sprachkurses um die Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle und die Identifizierung von passenden Qualifizierungsmaßnahmen bemühen. Hierbei muss plausibel gemacht werden, wieso die Sprachkenntnisse nicht im Heimatland erworben werden können/konnten. Falls die Begründung nicht plausibel ist, muss so ein Antrag ggf. abgelehnt werden. |
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)
- gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
- 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
- 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
- 2 Kopien des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland über den gesamten Aufenthaltszeitraum (beispielsweise sog. „incoming“-Krankenversicherung; erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
- 2 Kopien Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
- Defizitbescheid / Teil-Anerkennungsbescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle siehe dazu www.anerkennung-in-deutschland.de
- 2 Kopien Nachweise über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (mindestens 1027€ pro Monat mittels Sperrkonto), alternativ kann auch ein Arbeitsvertrag eingereicht werden sofern Sie parallel zur Maßnahme betrieblich beschäftigt werden.
- Falls vorhanden: 2 Kopien Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot für anschließende Tätigkeit
- 2 Kopien Nachweis hinreichender Sprachkenntnisse gem. Europäischem Referenzrahmen gem. Anforderungen der Qualifizierungsmaßnahme (in Fällen der Fachsprachenprüfung für Mediziner mindestens B2-Level erforderlich)
- 2 Kopien ggf. Anmeldung zu einem Sprachkurs in Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung (Deutsch für Mediziner - Zertifikat telc Deutsch B2-C1 Medizin)
- Deutscher Hochschulabschluss oder gleichwertiger ausländischer *legalisierter Hochschulabschluss
- Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss gleichwertig oder gleichwertig ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Sofern Sie nicht über einen Hochschulabschluss, sondern eine andere Art von Qualifikation verfügen, kontaktieren Sie bitte die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ der Bundesagentur für Arbeit
*LEGALISATION: Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. |
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
Verfahren
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4-6 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.
Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.
Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar am Tag der Antragstellung in US Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.