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VISUM ZUM FORSCHUNGSAUFENTHALT

21.02.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen
Sie können ein Visum zum Zweck der Forschung beantragen, wenn Sie

  1. Über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss verfügen und dadurch Zugang zu Doktorandenprogrammen besitzen
    UND
  2. Von einer Forschungseinrichtung ausgewählt wurden, im Rahmen von Grundlagenforschung, angewandter Forschung oder experimenteller Entwicklung zur Erweiterung Ihres Wissensstandes tätig zu werden.

HINWEIS: Ist die beabsichtigte Forschungsarbeit Bestandteil Ihres Promotionsstudiums und auf die Erstellung einer Dissertation ausgerichtet, fällt Ihre Aufenthaltszweck unter Studium (siehe Merkblatt).

Ein Termin für ein Visum zur Arbeitsaufnahme kann auf der Website der Deutschen Botschaft Beirut gebucht werden. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 2 Aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • 2 Kopien Nachweis der Krankenversicherung für Deutschland (beispielsweise sog. „incoming“-Krankenversicherung à erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
  • 2 Kopien der Aufnahmevereinbarung mit der Forschungseinrichtung (unterschrieben von BEIDEN Seiten) mit Angaben zu Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit und Versicherung .
  • 2 Kopien der Nachweise ausreichender finanzieller Mittel (z.B. durch Sperrkonto, Stipendium, Entgelt durch Forschungseinrichtung – insgesamt müssen Sie bei Antragstellung verfügbare Mittel von mindestens 1027,40 € pro Monat nachweisen)
  • 2 Kopien des Nachweises zum ausländischen Hochschulabschlusse à Originalzertifikat muss mit einer Legalisation der deutschen Botschaft versehen sein (Infos zur Legalisation auf www.beirut.diplo.de)
  • 2 Kopien des Nachweis zur Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses à Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

Verfahren
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.

Sofern Ihre Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland umziehen möchten, bitten wir Sie, hierfür entsprechend überunsere Internetseite Termine in der Visumkategorie „Familienzusammenführung“ zu buchen. Bitte beachten Sie die Informationen, die auf der Internetseite zum Thema Familienzusammenführung eingestellt sind.

Gebühren

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.

Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:

Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar, zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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