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VISUM FÜR DIE ARBEITSPLATZAUFNAHME

21.02.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige mit konkreter Arbeitsplatzzusage in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten:

Option A (Blaue Karte EU) Ausländische Akademiker mit Hochschulabschluss können eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen

  • Voraussetzung für Hochqualifizierte ist ein jährliches Mindestbruttogehalt von 56.800 € (Stand 2020)
  • Bei Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ingenieuren sowie Ärzten und IT Fachkräften (sogenannte MINT-Berufe) beträgt das jährliche Mindestbruttogehalt 44.304 €

Option B) Ausländische Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung können eine qualifizierte Beschäftigung ausüben sofern ihre Ausbildung sie zur Ausübung dieser angestrebten Beschäftigung befähigt.

Ein Termin für ein Visum zur Arbeitsaufnahme kann auf der Website der Deutschen Botschaft Beirut gebucht werden. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • 2 Kopien des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland (beispielsweise sog. „incoming“-Krankenversicherung; erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
  • 2 Kopien Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
  • 2 Kopien Arbeitsvertrag (bzw. Praktikumsvertrag) oder Arbeitsplatzzusage aus Deutschland mit genauen Angaben zu Aufenthaltszweck und –dauer, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (2 Kopien) ODER
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Formular auszufüllen vom Arbeitgeber, erhältlich auf www.arbeitsagentur.de)
  • Sofern Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und weniger als 46.860€ jährliches Bruttogehalt verdienen: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung. (2 Kopien)
  • medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation (2 Kopien)
  • 2 Kopien der à legalisierten Dokumente zur fachlichen Qualifikation (Zeugnisse, Diplome, etc.) MIT Nachweis Anerkennung Ihrer Qualifikation
  • Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss gleichwertig oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Sofern Sie nicht über einen Hochschulabschluss, sondern eine andere Art von Qualifikation verfügen, kontaktieren Sie bitte die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ der Bundesagentur für Arbeit; weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Qualifikation erhalten Sie auch über http://www.make-it-in-germany.com, bzw. http://www.anerkennung-in-deutschland.de.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

LEGALISATION: Ausländische Urkunden (Originalzertifikate) müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden.

Verfahren

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.

  • Sofern Sie ab März 2020 mit entsprechender Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. §81a AufenthG Ihr Visum beantragen, wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen über Ihren Antrag entschieden.

Sofern Ihre Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland umziehen möchten, bitten wir Sie, hierfür entsprechend über unsere Internetseite Termine in der Visumkategorie „Familienzusammenführung“ zu buchen. Bitte beachten Sie die Informationen, die auf der Internetseite zum Thema Familienzusammenführung eingestellt sind.

Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.

Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:

Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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