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VISUM FÜR DIE ARBEITSAUFNAHME (für Antragsteller mit Wohnsitz im Libanon)

19.01.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige mit konkreter Arbeitsplatzzusage mit einer Beschäftigungsdaure von mindestens sechs Monaten in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten:

Option A: Fachkräfte mit akademischer Ausbildung zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung.

Option B: Blaue Karte als Fachkraft mit akademischer Ausbildung zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung in Deutschland, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

a) ein jährliches Mindestbruttogehalt von 45.300 € (Stand 01/2024)

b) Bei bestimmten, sogenannten Mangelberufsgruppen mit jährlichem Mindestbruttogehalt 41.041,80 €

  • Prüfen Sie hier, ob es sich bei Ihrem zugesagten Arbeitsplatz um einen Mangelberuf handelt.

c) Ihr Hochschulabschluss wurde nicht mehr als 3 Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte erworben

Option C: Ausländische Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung

Ein Termin für ein Visum zur Arbeitsaufnahme kann auf der Website der Deutschen Botschaft Beirut gebucht werden. Die Registrierung eines Termins ist kostenfrei. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
( -> Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • gültiger Reisepass im Original sowie Kopie des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“

  • 1 aktuelles biometrisches Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

  • Kopie des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland (beispielsweise sog. „incoming“-Krankenversicherung; erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)

  • Kopie tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache

  • konkrete Arbeitsplatzzusage aus Deutschland oder Kopie Arbeitsvertrag (bzw. Praktikumsvertrag) mit genauen Angaben zu Aufenthaltszweck und –dauer

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Formular auszufüllen vom Arbeitgeber, erhältlich auf www.arbeitsagentur.de)

  • Sofern Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und weniger als 49.830€ jährliches Bruttogehalt verdienen: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.

  • Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
    -Kopien der legalisierten* Dokumente zur fachlichen Qualifikation (Zeugnisse, Diplome, etc.);
    -Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, Informationen dazu unter: http://www.anerkennung-in-deutschland.de

  • Bei Fachkräften mit Hochschulabschluss:
    Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer legalisierter* Hochschulabschluss
    -- Ausdrucke aus der anabin Datenbank (http://anabin.kmk.org/) zum Abschluss und zur Hochschule oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist ggf. Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).

    -- Bei H+ - Bewertung der ausländischen Hochschule: Äquivalenzbescheinigung des libanesischen Bildungsministeriums

  • Bei reglementierten Berufen:
    Reglementierte Berufe dürfen in Deutschland nur mit einer besonderen Berufsausübungserlaubnis ausgeübt werden. Bitte prüfen Sie selbst nach, ob der Beruf, den Sie ausüben wollen, reglementiert ist: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession und fügen ggf. die Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland oder die Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bei.

    Weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Qualifikation sowie zum Arbeiten und Leben in Deutschland erhalten Sie auch über: https://www.make-it-in-germany.com

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

*LEGALISATION: Ausländische Urkunden (Originalzertifikate) müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden.

Verfahren

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.

  • Sofern Sie mit entsprechender Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. §81a AufenthG Ihr Visum beantragen, vermerken Sie dies bitte im Anmerkungsfeld bei Ihrer Terminregistrierung. In der Regel wird innerhalb von 3 Wochen nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen über Ihren Antrag entschieden.

Wenn Ihre Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland umziehen möchten, buchen Sie hierfür bitte entsprechend über unsere Internetseite Termine in der Visumkategorie „Familienzusammenführung“ zu buchen. Bitte beachten Sie die Informationen, die auf der Internetseite zum Thema Familienzusammenführung eingestellt sind.

Gebühren

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.

Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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