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VISUM ZUM STUDIUM

21.08.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Ein Visum zur Durchführung eines Studiums in Deutschland kann beantragt werden, wenn ein Zulassungsbescheid einer deutschen Universität, Fachhochschule oder eines Studienkollegs vorliegt und die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland sichergestellt ist.

Falls Sie vor Ihrem Studium einen Deutsch-Sprachkurs planen oder Ihre Zulassung mit in Verbindung eines studienvorbereitenden Sprachkurses gültig ist, können Sie zu diesem Zweck ein Visum beantragen.

Ein Termin für ein Visum zur Arbeitsaufnahme kann auf der Website der Deutschen Botschaft Beirut gebucht werden. Bitte tragen Sie sich in die dort vorhandene/verfügbare Terminliste ein. Es wird Ihnen dann baldmöglichst ein Termin zugewiesen. Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen angenommen werden.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • gültiger Reisepass sowie 1 Kopie des Reisepasses
  • 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • 1 Kopie des Nachweises einer Reisekrankenversicherung für den Zeitraum von Beginn der Gültigkeit des Visums bis zum Beginn des Studiums (erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
  • 1 Kopie des Zulassungsbescheids der deutschen Hochschule
    ODER
    Bewerbungsbestätigung der deutschen Hochschule und ggf. Zulassung des Studienkollegs zur Kursteilnahme oder Feststellungsprüfung
  • 1 Kopie Nachweis hinreichender Sprachkenntnisse auf B1-Niveau gem. Europäischem Referenzrahmen in der Unterrichtssprache des Studiums
    ODER
    Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (DSH-Prüfung)
  • 1 Kopie des Nachweises über den erworbenen Schul- oder Studienabschluss, ggf. Nachweis bisheriger Studienleistungen mit Notenübersicht – das Originalzertifikat muss ebenfalls vorgelegt werden und mit einer à Legalisation der deutschen Botschaft versehen sein
  • 1 Kopie des Finanzierungsnachweises, z.B.
    • Einzahlung eines Guthabens in Höhe von zurzeit 11.208 €/ Jahr (BaFöG-Höchstsatz) (Erhöhung ab 01.09.2024: 11.904 €/ Jahr; bis zum 01.09.2024 gilt ein Übergangszeitraum) auf ein Sperrkonto in Deutschland. Davon können monatlich 1/12 des Betrages ausgezahlt werden. Die Einrichtung ist grundsätzlich bei jedem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften gestattet ist, möglich. Hinweise auf dem gesonderten Merkblatt Sperrkonto
      oder
    • Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes „Studium“ bzw. „Sprachkurs und Studium“ enthalten. à Mehr Informationen bei der zuständigen Ausländerbehörde.
    • Stipendium:
      • Bei Vollstipendium (100%): Vorlage der Stipendienzusage mit genauer Angabe über die Dauer und Höhe des Stipendienbetrags
      • Bei Teilstipendium oder Erasmusprogramm ohne Stipendium: Vorlage der Stipendienzusage mit Angabe über die Dauer und Höhe des Stipendienbetrags und Nachweis über Finanzierung des Restbetrags, d.h. Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Stipendium oder Praktikumsentgelt und dem monatlichen à BaföG - Höchstsatz für die Dauer des Aufenthalts
  • 1 Kopie Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
  • 1 Kopie eines ausführlichen Motivationsschreibens zum geplanten Studium in deutscher oder englischer Sprache (Wieso Studienstandort Deutschland? Wieso dieser Studiengang? Spätere Berufsziele? Ggf. Gründe für Abbruch laufendes Studium, etc.)
  • 1 Kopie der Angabe zum Wohnort während des Aufenthalts in Deutschland (z.B. Mietverträge, Bewerbung für einen Wohnheimplatz)

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

LEGALISATION: Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. Termine zur Legalisation werden aktuell durch unseren externen Dienstleister VFS global in Beirut vergeben.

Verfahren
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4-5 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.


Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.

Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:

Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.

Einrichtung eines Sperrkontos

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