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VISUM für die Einreise zum EHEGATTENNACHZUG nach Deutschland

22.08.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Damit Ihr Visumantrag bearbeitet werden kann, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Visastelle der Botschaft notwendig. Die Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erfolgt ausschließlich über unser Online-Terminvergabesystem.

Bitte registrieren Sie sich auf der Terminwarteliste. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben zu 100% mit den Angaben in ihrem Ausweisdokument übereinstimmen, nur dann können Sie zur Vorsprache eingelassen werden.

Falls Sie eine:n Ehepartner:in in Deutschland und zusätzlich auch ein minderjähriges Kind haben, das die deutsche Staatangehörigkeit hat, registrieren Sie Ihren Terminwunsch bitte als „Nachzug zum deutschen Kind“.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum zum Ehegattennachzug erst dann erteilt werden kann, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

LEGALISATION: Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. Termine zur Legalisation werden aktuell durch unseren externen Dienstleister VFS global in Beirut vergeben.

(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • Gültiger Reisepass sowie 1 Kopie des Reisepasses
  • 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • 1 Kopie des Reisepasses der Ehefrau/ des Ehemannes sowie ggf. Kopien des Aufenthaltstitels
  • 1 Kopie einer aktuelle Meldebescheinigung der Ehefrau/des Ehemannes in Deutschland
  • Original + je 1 Kopie des Nachweises für die bestehende Ehe zwischen der/dem Antragsteller:in und Referenzperson, d.h.:

    o Deutsche Heiratsurkunde + aktueller libanesischer Familienregisterauszug oder

    o ausländischer Ehevertrag + Nachweis der religiösen Eheschließung ggf. Eheschlussbescheinigung + Heiratsurkunde aus dem Zivilregister + aktueller Familienregisterauszug)

    o Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein: Spezialvollmacht - aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluss des Ehevertrages ausgestellt worden sein.

    o Sollte einer der Ehegatten bereits verheiratet gewesen sein: Deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Rechtskräftige ausländische Scheidungsurkunde der Vorehe (Achtung: Eine im Ausland durchgeführte Scheidung einer/eines deutschen Staatsangehörigen muss ggf. noch zuvor in Deutschland anerkannt werden, bitte sprechen Sie mit Ihrem deutschen Standesamt!).

  • Original + 1 Kopie der Bescheinigung über Reisebewegungen der libanesischen Generaldirektion für öffentliche Sicherheit (General Security) für die/den in Deutschland lebenden Ehepartner:in seit dem 01. Januar im Jahr des Kennenlernens.
  • Original Nachweis von Grundkenntnissen (A1) der deutschen Sprache + 1 Kopie; bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt zum Thema Sprachkenntnisse, das auf unserer Internetseite eingestellt ist.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.


Verfahren
Dem Visumantrag sind alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung beizufügen.

Wenn Sie zur Nachreichung von Unterlagen, die nicht auf dem Merkblatt stehen, aufgefordert wurden, geben Sie auf dem Umschlag/in der E-Mail bitte Ihre Antragsnummer an, damit sie Ihrem Antrag zugeordnet werden können. Bitte übersenden Sie uns VOR erfolgter Vorsprache KEINE Unterlagen zu.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 Monate nach dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen - in Einzelfällen kann es schneller gehen oder auch länger dauern.

In Deutschland wird jeweils die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort im Visumverfahren beteiligt.

Wir bitten Sie zur Entlastung der Visastelle von reinen Sachstandsanfragen zumindest innerhalb der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten abzusehen. Sobald eine Entscheidung hinsichtlich Ihres Visumantrags getroffen wurde, werden Sie von der Botschaft informiert.

Vor Erteilung des Visums muss eine Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Krankenversicherung ab.


Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar. Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet. Für die Ehegatten deutscher Staatsangehöriger entfällt die Bearbeitungsgebühr.

Merkblätter zum Ausdrucken als PDF

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