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Ihr Antrag auf ein Schengenvisum wurde abgelehnt?

30.01.2023 - Artikel

Ihr Antrag auf ein Schengenvisum wurde abgelehnt?
Ihr Visumsantrag ist abgelehnt worden und:

  • Sie sind mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden und
  • Sie begehren weiterhin die Erteilung des beantragten Visums?

Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie der Ablehnung widersprechen („Remonstration“). Wie das genau funktioniert, wird im Folgenden erläutert.
Überblick
Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zur Ablehnung zu äußern. Sie können zusätzlich zur schriftlichen Äußerung neue Unterlagen und Informationen einreichen. Ihr Visumantrag wird nach Eingang Ihres Schreibens gebührenfrei erneut geprüft, und zwar von einem anderen Mitarbeiter, als demjenigen, der Ihren Antrag ursprünglich entschieden hat.

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung Ihres Antrages auf ein Schengenvisum Ihre Remonstration einlegen. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung Ihrer Remonstration durch die Botschaft bis zu zwölf Monate dauern kann. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Sachstand ab. Sowohl im Falle einer positiven als auch einer erneuten negativen Entscheidung über Ihren Visumsantrag werden Sie unaufgefordert von der Botschaft benachrichtigt.

CHECKLISTE: Form Ihrer Remonstration

  • Die Remonstration muss schriftlich erfolgen (per Post, per Fax an die Nr. 00961 (0) 493 500-1 oder -2 oder als Scan per Email-Anhang an, Betreff „Remonstration [Ihr Name]“). Sie können Ihr Schreiben auch persönlich bei der Deutsche Botschaft Beirut – Visastelle Rabieh abgeben. Eine einfache E-Mail genügt nicht!
  • Ihr Schreiben muss von Ihnen, dem Antragsteller, eigenhändig unterschrieben sein ODER: Das Schreiben muss von Ihrem formell Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben sein sein (Muster für eine Vollmacht kann separat abgerufen werden).
  • Ihr Schreiben sowie ggf. die Vollmacht sollten in deutscher Sprache verfasst sein.

CHECKLISTE: Inhalt (Informationen, die Ihre Remonstration enthalten sollte)

  • Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Passnummer und ggf. die Antrags-Nummer (zu finden unter dem Barcode auf Ihrem Kassenzettel)
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (Festnetz- und Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Einverständnis, dass die Entscheidung der Remonstration Ihnen auch per E-Mail übermittelt werden kann
  • Ausführliche Darstellung, wieso die Ablehnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist (mit Bezug auf den konkreten Ablehnungsgrund; Erläuterung des Reisezwecks)
  • Weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation belegen und die bei Antragstellung noch nicht vorgelegt wurden

Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nur dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten erteilt werden. Es können keine Auskünfte an nicht bevollmächtigte Einlader erfolgen. Einlader können ohne eine Vollmacht auch nicht für Sie remonstrieren.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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