Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Freizügigkeit EU (dauerhafter Aufenthalt)
Terminvergabe: Wir vereinbaren gerne per E-Mail einen Sondertermin.
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:
ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
(Kinder: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 16 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
Antragsgebühr entfällt
bei Ehegattennachzug:
Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Heiratsurkunde eines EU-Mitgliedstaats oder syrisches/libanesisches Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*bei Kindernachzug:
Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist, zusätzlich
· Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
· Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. des Vormunds zur Ausreise des Kindes: OriginalFamilienregisterauszug (soweit vorhanden): Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
europäischer Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Referenzperson
Arbeitsvertrag + letzte drei Gehaltsabrechnungen der Referenzperson in Deutschland oder Nachweis ausreichender Existenzmittel und Krankenversicherung
Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!
Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Bitte Unterlagen nicht heften oder klammern!
|