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Freizügigkeit EU (dauerhafter Aufenthalt)

25.07.2022 - Artikel

Terminvergabe: Bitte senden Sie eine E-Mail an die Visastelle (inkl. Scan des Passes/Personalausweises der Person in Deutschland) mit dem Betreff „Sondertermin Freizügigkeit“.

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr: entfällt
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. bei Ehegattennachzug:
    Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  6. bei Kindernachzug:
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*

    Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist zusätzlich:
    a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung: Original

    b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der Verwandtschaft des verschollenen Elternteils zur Ausreise des Kindes: Original
  7. Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  8. europäischer Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Person: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
  9. Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Person
  10. Arbeitsvertrag + letzte drei Gehaltsabrechnungen der Person in Deutschland oder Nachweis ausreichender Existenzmittel und Krankenversicherung

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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