Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Freizügigkeit EU (dauerhafter Aufenthalt)
Terminvergabe: Wir vereinbaren gerne per E-Mail einen Sondertermin.
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:
ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
(Kinder: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 16 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
Antragsgebühr entfällt
bei Ehegattennachzug:
Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Heiratsurkunde eines EU-Mitgliedstaats oder syrisches/libanesisches Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*bei Kindernachzug:
Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist, zusätzlich
* Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
* Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. des Vormunds zur Ausreise des Kindes: OriginalFamilienregisterauszug (soweit vorhanden): Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
europäischer Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Referenzperson
Arbeitsvertrag + letzte drei Gehaltsabrechnungen der Referenzperson in Deutschland oder Nachweis ausreichender Existenzmittel und Krankenversicherung
Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!
Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Bitte Unterlagen nicht heften oder klammern!
Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!
Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet. |