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Wiedereinreise

25.07.2022 - Artikel

Folgende Ausgangssituationen sind denkbar:

  1. Sie haben Ihren Reisepass (mit eingeklebtem Aufenthaltstitel) verloren oder er wurde gestohlen. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst einen neuen Reisepass besorgen. (Ausnahme: Sie hatten einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge)
  2. Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) verloren oder er wurde gestohlen.
  3. Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen.

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden) bzw. Kopie des deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge (falls vorhanden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar _________________________________________________________________________________________________
    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. Original Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Verlustanzeige der zuständigen Polizei (+ sofern vorhanden: Kopie des verlorenen Aufenthaltstitels)
  6. Meldebescheinigung aus Deutschland
  7. Schriftliche Begründung
    Reisegrund?
    Weshalb konnten Sie nicht rechtzeitig zurückreisen (wenn Sie länger als 6 Monate außerhalb von Deutschland waren)?
  8. Ein- und Ausreiseregister der libanesischen Behörden

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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