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Wiedereinreise

27.05.2024 - Artikel

Folgende Ausgangssituationen sind denkbar:

  1. Sie haben Ihren Reisepass (mit eingeklebtem Aufenthaltstitel) verloren oder er wurde gestohlen. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst einen neuen Reisepass besorgen.(Ausnahme: Sie hatten einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge)
  2. Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) verloren oder er wurde gestohlen.
  3. Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen.

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
    (Kinder: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)

  • zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung

  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 1 Jahren müssen nicht unterschrieben sein

  • Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro (Minderjährige: 37,50 Euro),
    zahlbar in US-Dollar in bar

  • Original Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Verlustanzeige der zuständigen Polizei (sofern vorhanden: Kopie des verlorenen Aufenthaltstitels)

  • Meldebescheinigung aus Deutschland

  • Schriftliche Begründung (Reisegrund, Weshalb konnten Sie nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren?)

  • Ein – und Ausreiseregister der libanesischen bzw. syrischen Behörden


Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!


Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche und Überbeglaubigung des syrischen Außenministeriums einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern!



Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!

Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet.


Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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