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Forschung
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet und nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:
- ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
- ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
- Gültiger Reisepass: ab 16 Jahren unterschrieben, Original und eine Kopie von allen Daten-Seiten (= erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden), Pass muss mindestens zwei freie Seiten haben
- Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung: Vorliegen muss eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Arbeitsvertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung, die für die Durchführung des besonderen Zulassungsverfahrens für Forscher im Bundesgebiet anerkannt ist oder eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung, die Forschung betreibt.
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts: Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro/Stunde nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.
Der Nachweis kann z. B. durch folgende Möglichkeiten erbracht werden:
1. Arbeitsvertrag mit Forschungseinrichtung oder
2. Stipendienzusage einer Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z. B. DAAD, Alexander-von-Humboldt Stiftung, DFG, öffentliche anerkannte Hochschule) oder
3. von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (es werden keine notariellen Verpflichtungserklärungen angenommen). Die Verpflichtungserklärung muss den Aufenthaltswecke „Forscher oder § 18d AufenthG“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
Bei Finanzierung mit Sperrkonto sollten ASt das Sperrkonto rechtzeitig vor der Beantragung eröffnen. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium/erfolgreiche Promotion: Dieses Dokument kann z. B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs/Promotion sein.
Hochschulabschluss (Übersetzung): Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine(n) vereidigten Übersetzer:in erfolgen.
Krankenversicherungsnachweis: Personen mit gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Ein Nachweis über den gesetzlichen Versicherungsschutz muss vorgelegt werden. Sollten Antragsteller:in vor Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.make-it-in-germany.com.
Sollen Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder) mit Ihnen nach Deutschland einreisen, buchen Sie bitte entsprechende Termine über unsere Webseite und beachten Sie die Hinweise zur Beantragung von Visa zur „Familienzusammenführung“.
Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.
In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden. |