Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ausbildung (ggf. vorher mit Sprachkurs)

04.10.2022 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
    _________________________________________________________________________________________________
    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. ausführlicher Lebenslauf
  6. lückenloses Motivationsschreiben
  7. Ausbildungsplan
  8. Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der IHK (wenden Sie sich hierzu an Ihren Ausbildungsbetrieb)
  9. Schulabschlusszeugnis
  10. falls vorhanden: Nachweis über bisherige Ausbildung, Hochschulabschluss, Berufserfahrung
  11. Registrierung des Ausbildungsbetriebs
  12. Deutschkenntnisse (ALTE-Zertifikat, derzeit nur beim Goethe Institut Beirut möglich):
    - bei Ausbildung in Pflegeberufen: mind. B1
    - bei sonstigen Ausbildungen: mind. A2
    oder
    - Anmeldung an einem ausbildungsintegrierten Sprachkurs (nur staatliche begleitende Sonderprogramme) bzw. ausbildungsvorbereitenden Sprachkurs
    Hinweis: Eine Krankenversicherung müssen Sie bei Antragstellung noch nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf nach.

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens …………………………………………………(drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

nach oben