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Berufsausbildung
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:
- ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
- ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
- gültiger, unterschriebener Reisepass im Original
sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden - Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
- tabellarischer Lebenslauf (1 Seite) in deutscher oder englischer Sprache, inkl. Nachweisen zu bereits erworbenen Abschlüssen, Berufserfahrung etc.
- von Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (incl. Angaben zur Vergütung)
- Ausbildungsplan
- ggf. schon Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der IHK (wenden Sie sich hierzu an Ihren Ausbildungsbetrieb)
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis Deutschkenntnisse (ALTE-Zertifikat):
* bei Ausbildung in Pflegeberufen: mind. B1
* bei sonstigen Ausbildungen: mind. A2
oder
* Anmeldung für einen ausbildungsintegrierten Sprachkurs (nur staatlich begleitete Sonderprogramme) bzw. ausbildungsvorbereitenden Sprachkurs - Nachweis der Finanzierung des ersten Ausbildungsjahres (aktuell 9.252 EUR netto gesamt bzw. 771 EUR netto pro Monat). Sollte die Ausbildungsvergütung hierfür nicht ausreichen, kann der Fehlbetrag über Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG („Bonität nachgewiesen“) abgesichert werden.
Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen!
Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.
In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden. |