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Studium/studienvorbereitender Sprachkurs
Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
- Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
- Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
- Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor. - ausführlicher Lebenslauf
- ausführliches Motivationsschreiben (Erläuterungen zu Studiengang, Studienstandort, Berufsziel etc.)
- Zulassungsbescheid
oder
Bewerberbestätigung und ggf. Studienkollegszulassung (Kursteilnahme/Feststellungsprüfung) - Sprachkenntnisse:
- bei Studium auf Deutsch:
Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 (ALTE-Zertifikat, derzeit nur beim Goethe Institut Beirut möglich)
oder
Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (mind. 18 Unterrichtsstunden/Woche)
- bei Studium auf Englisch:
TOEFL oder IELTS (Niveau je nach Bestimmungen zum Studiengang) - Nachweis über den erworbenen Schulabschluss und ggf. Nachweis bisheriger Studienleistungen mit ausführlicher Notenübersicht
- Finanzierung (934,- Euro /Monat für mind. 1 Jahr, d.h. 11.208,- Euro):
- von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (es werden keine notariellen Verpflichtungserklärungen angenommen.) Die Verpflichtungserklärung muss den Aufenthaltswecke „Studium oder Sprachkurs/Studium“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
oder
- Sperrkonto oder
- deutsches Stipendium
- nur in absoluten Ausnahmefällen: Verpflichtung der Eltern oder eines Dritten und detaillierter Nachweis er Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Hinweis: da ein Ausnahmefall nur sehr selten erfüllt ist, muss in den meisten Fällen ein Sperrkonto nachgefordert werden. Es wird zur Verkürzung der Bearbeitungszeit dringend angeraten direkt eine der anderen Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sperrkonto) zu wählen. - Angabe einer Wohnadresse in Deutschland (z.B. Bewerbung für ein Studentenwohnheim, Mietvertrag)
Hinweis: Eine Krankenversicherung müssen Sie bei Antragstellung noch nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf nach.
Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.