Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Studium mit studienvorbereitendem Sprachkurs

27.05.2024 - Artikel

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original
  • sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
  • tabellarischer Lebenslauf (1 Seite) in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweis bisherige Ausbildung (Schul-, ggf. auch Studienabschlusszeugnis mit Notenübersicht, ggf. aktuelle Studiennachweise)
  • Motivationsschreiben mit Erläuterungen zu Studiengang, Studienstandort, Zukunftsplänen etc.
  • aktuelle/r Zulassungsbescheid / Studienplatzvormerkung der deutschen Hochschule / des Studienkollegs (mit Infos zum erforderlichen Sprachniveau zu Beginn der Bildungsmaßnahme) sowie ggf. Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (mind. 18 Wochenstunden oder 24 Unterrichtsstunden pro Woche à 45 Minuten)
  • Sprachzertifikat Deutsch, mindestens Niveau A2 (Goethe-Institut, ÖSD, TestDaF oder DSH), bei Studium auf Englisch: TOEFL- oder IELTS-Zertifika
  • Nachweis der Finanzierung des ersten Jahres des Aufenthalts
    - über Sperrkonto (aktuell: 11.208 EUR gesamt bzw. 934 EUR pro Monat) oder
    - Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (mit Aufenthaltszweck „zum Studium oder Sprachkurs/Studium“, Dauer „mindestens 1 Jahr“ und Vermerk „Bonität nachgewiesen“) oder
    - deutsches oder EU-Stipendium
  • Informationen zum geplanten Wohnort und Art der Unterkunft
    (Studentenwohnheim, Mietvertrag oder private Unterbringung, keine Hotelreservierung)

Arabischsprachige Dokumente bitte von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen lassen!

Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden.


Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

nach oben