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Arbeitsplatzsuchefür Akademiker oder Fachkräfte mit Berufsausbildung

27.05.2024 - Artikel

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (im Original mit je einer Kopie, diese einseitig, nicht beidseitig bedruckt, nicht geheftet, nicht geklammert) zum Termin in der Botschaft mit:

  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Videx-Antragsformular
  • ein biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm, nicht aufgeklebt oder angeheftet, nicht älter als sechs Monate, heller Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • gültiger, unterschriebener Reisepass im Original
  • sowie eine Kopie (DIN A4) von allen Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden
  • Visumgebühr, zu zahlen in bar in US-Dollar (Gegenwert: 75 Euro)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zum beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
  • Motivationsschreiben mit Informationen, in welcher Branche, in welcher Region Deutschlands Sie arbeiten möchten (keine Helfertätigkeiten oder Anlernberufe).
  • Geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft (privat/bei Bekannten oder Verwandten, Ferienwohnung, Mietvertrag? KEINE Hotelbuchung).
  • Nachweise über die Vorbereitung der Suche nach einem Arbeitsplatz (der Ihrer Qualifikation entsprechen muss): bisherige Bewerbungen, Einladung zu Vorstellungsgesprächen etc.
  • Nachweis Ihrer Qualifikation

    * Ausländischer Hochschulabschluss
    und Ausdruck aus der „anabin“ Datenbank (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, vgl. www.anabin.kmk.org).
    Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein, Ihr Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) mit „gleichwertig“ oder „entspricht“
    oder Zeugnisbewertung Ihres Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder

    * Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnisse, Diplome) und
    Nachweis über die (volle) Gleichwertigkeit der Ausbildung (www.anerkennung-in-deutschland.de) und
    Nachweis von Deutschkenntnissen (mind. B1, Gesundheitsberufe B2)

    * Falls Sie einen reglementierten Beruf (z.B. im Gesundheitswesen) ausüben wollen: Zulassung oder Approbation oder Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis

  • Nachweis weiterer Kenntnisse (z.B. Zeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Arbeitgeber, Sprachzertifikate etc.)

  • Nachweis der Finanzierung (mind. 3, max. 6 Monate) über Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (mit Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“ und Vermerk „Bonität nachgewiesen“) oder Sperrkonto, aktuell 1.028 EUR pro Monat

Arabischsprachige Dokumente bitte ins Deutsche übersetzen lassen!

Visumanträge mit vollständigen Unterlagen haben die besten Erfolgsaussichten. Unvollständige Anträge hingegen können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

In der Regel muss mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen gerechnet werden. Weder kann die Botschaft ohne Rückmeldung der im Verfahren ggf. zu beteiligenden innerdeutschen Behörden über Ihren Visumantrag entscheiden noch auf die Bearbeitungszeiten in Deutschland Einfluss nehmen. Sachstandsanfragen können deshalb leider nicht beantwortet werden.


Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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