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Arbeitsplatzsuche
Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
- Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
- Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (= erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
- Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor. - ausführlicher Lebenslauf
- Motivationsschreiben
falls vorhanden: Nachweise über bisherige Bemühungen zur Arbeitsplatzsuche - Nachweis der Qualifikation:
a) Hochschulabschluss
und
Ausdruck aus „anabin“ (Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss). 1.) Die Hochschule muss mit dem Status „H+“ bewertet sein. 2.) Der Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) muss „gleichwertig“ oder „entspricht“ bewertet sein.
oder
b) Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
und
Nachweis über die volle Gleichwertigkeit (www.anerkennung-in-deutschland.de)
falls reglementierter Beruf (z.B. im Gesundheitswesen) angestrebt wird: Zulassung oder Berufsausübungserlaubnis oder Approbation oder Zusicherung zur Erteilung der vorgenannten - Nachweise über weitere Kenntnisse (z.B. Zusatzqualifikationen, Arbeitserfahrung, Sprachnachweise etc.)
- Finanzierung für gesamten Zeitraum (idR 947 Euro netto/Monat):
- von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (es werden keine notariellen Verpflichtungserklärungen angenommen.) Die Verpflichtungserklärung muss den Aufenthaltswecke „Arbeitsplatzsuche“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
oder
- anderer Nachweis der Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer (z.B. Sperrkonto) - Angabe einer konkreten Wohnadresse in Deutschland
Hinweis: Eine Krankenversicherung müssen Sie bei Antragstellung noch nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf nach.
Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens …………………………………………………(drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.