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Elternnachzug zum deutschen Kind
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:
- ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
(falls Geschwisterkinder mit beantragen: unterschrieben von sorgeberechtigter oder bevollmächtigter Person) - zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
- Für die Bearbeitung des Visumantrags wird beim Elternnachzug zum deutschen Kind keine Antragsgebühr erhoben.
- Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 13 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
- Meldebescheinigung mit der aktuellen Wohnanschrift des Kindes (sofern das Kind bereits in Deutschland lebt), ansonsten: Reisepasskopie des Kindes und Angabe des voraussichtlichen Aufenthaltsortes
- Deutsche Geburtsurkunde des Kindes: beglaubigte Kopie oder originale ausländische Geburtsurkunde (bei syrischen Urkunden: mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft)
Bei Geschwisternachzug (nur zusammen mit mindestens einem Elternteil möglich):
Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist zusätzlich:- Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den nach Deutschland reisenden Elternteil: Original
- Der Visumsantrag muss von einer sorgeberechtigten oder bevollmächtigten Person unterschrieben werden.
- Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärungund Zustimmungder sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. Vormunds zur Ausreise des Kindes mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung: Original
- Zivilrechtliche Heiratsurkunde der Eltern: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft
- Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Alle Antragsteller müssen persönlich vorsprechen!
Originalunterlagen sind mit einer gut leserlichen Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern! Eine Kopie ist ausreichend.
Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden! Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet. |