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Elternnachzug zum deutschen Kind

24.05.2024 - Artikel

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
    (falls Geschwisterkinder mit beantragen: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil)
  • zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 16 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
  • Für die Bearbeitung des Visumantrags wird beim Elternnachzug zum deutschen Kind keine Antragsgebühr erhoben.
  • deutsche Geburtsurkunde des Kindes: beglaubigte Kopie oder originale ausländische Geburtsurkunde (bei syrischen Urkunden: mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft)
  • bei Geschwisternachzug (nur zusammen mit mindestens einem Elternteil möglich)
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    Hinweis: die erforderliche Legalisation ist für diese Geburtsurkunden nicht kostenfrei. Kosten in bar im Gegenwert von 25 Euro
    a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den nach Deutschland reisenden Elternteil: Original
    b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. Vormunds zur Ausreise des Kindes: Original
  • zivilrechtliche Heiratsurkunde der Eltern: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft
  • Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  • aktuelle Meldebescheinigung des Kindes (sofern das Kind bereits in Deutschland lebt), ansonsten: Reisepasskopie des Kindes und Angabe des voraussichtlichen Aufenthaltsortes

Alle Antragsteller müssen persönlich vorsprechen!


Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche und Überbeglaubigung des syrischen Außenministeriums einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern!


Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!

Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet.


Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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