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Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling

26.07.2022 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (= erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
  5. BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt: 2 Kopien der 1. Seite des Bescheides
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 6 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  6. Geburtsurkunde des minderjährigen Flüchtlings: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft
  7. bei Elternnachzug:
    Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  8. bei Geschwisternachzug (nur zusammen mit Eltern möglich):
    Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
    Hinweis: die erforderliche Legalisation ist für diese Geburtsurkunden nicht kostenfrei. Kosten in bar im Gegenwert von 25 Euro
    a) Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
    b) Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der Verwandtschaft des verschollenen Elternteils zur Ausreise des Kindes: Original
  9. Familienregisterauszug: Original nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  10. Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Person: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
  11. Aktuelle Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Person

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens …………………………………………………(drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

* kann am Tag der Antragstellung ohne weitere Terminvereinbarung vorgenommen werden

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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