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Eheschließung

24.05.2024 - Artikel

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:

  • ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
  • zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
  • Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden.
  • Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro, zahlbar in US-Dollar in bar
  • Anmeldung zur Eheschließung (Aktueller Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge nimmt derzeit deutlich mehr Zeit in Anspruch. Es wird daher gebeten, die Anmeldung zur Eheschließung erst nach Aufforderung der Visastelle beim deutschen Standesamt einzuholen und nicht bereits bei Antragstellung. Bitte auf die Gültigkeitsdauer der Anmeldung von sechs Monaten achten.)
  • Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (ALTE-Zertifikat des Goethe Instituts / ÖSD),
    (sofern keine Ausnahme zutrifft (insbes. Nachzug zu Hochqualifizierten / Blaue Karte etc.)
  • Familienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
  • (falls vorhanden) BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt (alle Seiten)
  • Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite

Alle Antragsteller müssen persönlich vorsprechen!


Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche und Überbeglaubigung des syrischen Außenministeriums einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern!

Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!

Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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