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Eheschließung
Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
- Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
- Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (= erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
- Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor. - Anmeldung zur Eheschließung (Aktueller Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge nimmt derzeit deutlich mehr Zeit in Anspruch. Es wird daher gebeten, die Anmeldung zur Eheschließung erst nach Aufforderung der Visastelle beim deutschen Standesamt einzuholen und nicht bereits bei Antragstellung. Bitte auf die Gültigkeitsdauer der Anmeldung von sechs Monaten achten.)
- Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserem Merkblatt)
- Familienregisterauszug: Original nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
- Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Person: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
falls vorhanden: BAMF Bescheid, der die Flüchtlingseigenschaft der in Deutschland lebenden Person zuerkennt (alle Seiten) - Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Person
Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.
* kann am Tag der Antragstellung ohne weitere Terminvereinbarung vorgenommen werden