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Familienzusammenführung
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen, die bei der persönlichen Vorsprache in der Botschaft vorzulegen sind:
- ein Videx-Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
(Kinder: unterschrieben vom mitausreisenden Elternteil) zwei biometrische Passfotos, 35 x 45 mm, weißer Hintergrund, keine weiße Kleidung
Gültiger Reisepass, unterschrieben: Original und 1 Kopie (A4) von Seiten, auf denen sich Daten, Visa oder Stempel befinden. Pässe von Kindern unter 16 Jahren müssen nicht unterschrieben sein
Antragsgebühr im Gegenwert von 75 Euro (Minderjährige: 37,50 Euro),
zahlbar in US-Dollar in barbei Ehegattennachzug:
Zivilrechtliche Heiratsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls die Ehe kinderlos ist, zusätzlich:
Religiöser Heiratsvertrag oder Scharia-Bestätigung oder Eheklage-Beschluss von einem Schariagericht oder einer zuständigen Instanz ausgestellt im Original
Nachweis von A1-Sprachkenntnissen (ALTE-Zertifikat des Goethe Instituts / ÖSD)
sofern keine Ausnahme zutrifft (insbes. Nachzug zu Hochqualifizierten / Blaue Karte etc.)bei Kindernachzug:
Geburtsurkunde: Original mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Falls ein Elternteil nicht mit nach Deutschland reist, zusätzlich:
- Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils zu dauerhafter Ausreise nach Deutschland mit gerichtlicher/notarieller Bestätigung oder gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf den Elternteil in Deutschland: Original
- Bei Todesfall/Verschollenheit eines Elternteils: Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung und Zustimmung der sorgeberechtigten Verwandtschaft des verschollenen Elternteils bzw. des Vormunds zur Ausreise des Kindes: OriginalFamilienregisterauszug: Original (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung) mit Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft*
Aufenthaltstitel und deutscher Reiseausweis/Reisepass/Personalausweis der in Deutschland lebenden Referenzperson: Vorder- und Rückseite bzw. Datenseite
Aktuelle Meldebescheinigung oder aktueller Mietvertrag der in Deutschland lebenden Referenzperson
Alle Antragsteller – auch Kinder – müssen persönlich vorsprechen!
Originalunterlagen sind mit einer Fotokopie vorzulegen. Arabischsprachige Dokumente sind mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche und Überbeglaubigung des syrischen Außenministeriums einzureichen. Bitte Antragsformulare und Kopien der Unterlagen weder heften noch klammern!
Bitte reichen Sie vollständige Anträge ein! Unvollständige Anträge können mit Verweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG abgelehnt werden!
Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sachstandsnachfragen werden innerhalb der ersten drei Monate ab Antragsabgabe nicht beantwortet. |