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Schengen-Visa für Antragsteller aus Syrien
Schengen Visum, © colourbox
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Die Gebühren für ein Schengenvisum erhöhen sich gemäß delegierter Verordnung der Europäischen Union vom 14.03.2024 ab dem 11.06.2024 auf 90 EUR.
Die Gebühren für ein Schengenvisum für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren erhöhen sich gemäß delegierter Verordnung der Europäischen Union vom 14.03.2024 ab dem 11.06.2024 auf 45 EUR.
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Merkblätter zusammengestellt:
Merkblatt: Schengenvisum (Besuch, Tourismus, Geschäft/Messe/Sonstiges)
Merkblatt: Schengenvisum (medizinische Behandlung in Deutschland)
Merkblatt: Schengenvisum (Flughafentransit) - Registrieren Sie sich bitte unter der richtigen Kategorie für einen Termin (Schengen: Kategorie E). Registrieren Sie unbedingt pro Personen einen eigenen Termin!
Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Reiseantritt stellen.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Während der Bearbeitung
Die Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Passrückgabe beträgt aufgrund rechtlicher Bestimmungen 14 Tage. In Einzelfällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisums besteht nicht.
Es kann je nach Einzelfall sein, dass die Visastelle weitere Unterlagen nachfordert, die nicht in den Merkblättern genannt sind. In diesen Fällen wird der Antrag angenommen und die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen in angemessener Zeit nachzureichen.
Falsche Angaben oder die Vorlage von unrichtigen, gefälschten oder verfälschten Unterlagen können dazu führen, dass das Visum nicht erteilt (versagt) wird. Jeder Visumantrag wird auf seine Plausibilität geprüft. Seien Sie im Visumverfahren daher immer aufrichtig.
Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per E-Mail/Fax/Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Sie können Ihren Pass selbst abholen, oder einen Vertreter mit der Abholung beauftragen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Verpflichtungserklärung, Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.
Ablehnung Ihres Visumantrags
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und auch weiterhin die Erteilung des beantragten Visums begehren, so können Sie der Entscheidung der Botschaft widersprechen („Remonstration“). Sie können die Remonstration innerhalb eines Monats schriftlich bei der Deutsche Botschaft Beirut – Visastelle Rabieh einlegen. Wie dieses Verfahren funktioniert, wird im folgenden Merkblatt erläutert. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Remonstration einreichen.