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Schengen-Visa

Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Buchen Sie einen Termin zur Antragstellung:

  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe mit unserem externen Dienstleister VFS global, z.B. über dessen Internetseite. Ab 02. August 2021 können vollständige Anträge auf Schengen-Visa in dringenden Fällen auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung im Visaannahmezentrum unseres externen Dienstleisters VFS global in Beirut Hamra eingereicht werden. Eine Antragsabgabe ohne Termin kann montags bis freitags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Antragsteller MIT Termin prioritär behandelt werden und wir aufgrund begrenzter Kapazitäten keine Garantie dafür abgeben können, dass Sie Ihren Antrag ohne Termin direkt beim ersten Versuch einreichen können. Möglicherweise müssen Sie mehrfach vorsprechen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei unserem externen Dienstleister VFS Global im Gefinor Center Hamra-Beirut, A, 1. Stock. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst. Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate bereits ein Schengen-Visum erhalten haben und dafür Ihre Fingerabdrücke gespeichert wurden, können Sie einen Dritten mit der Abgabe der Antragsunterlagen bevollmächtigen. Bitte fügen Sie Ihrem Antragssatz dazu eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachtserklärung bei.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 14 Tage.

Sie können auf der Webseite von VFS Global jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrages prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantworten können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von der Auslandsvertretung kontaktiert, damit Sie Ihren Pass in der Botschaft zur Visierung einreichen. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.

Ablehnung Ihres Visumantrags

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid, der dem Passinhaber oder dessen Vertreter bei Abholung des Reisepasses ausgehändigt wird. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und auch weiterhin die Erteilung des beantragten Visums begehren, so können Sie der Entscheidung der Botschaft widersprechen („Remonstration“). Sie können die Remonstration innerhalb eines Monats schriftlich bei der Deutsche Botschaft Beirut einlegen. Wie dieses Verfahren funktioniert, wird im folgenden Merkblatt erläutert. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Remonstration einreichen.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

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