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Legalisation syrischer Urkunden

18.11.2024 - Artikel


Online-Terminvergabe für Legalisationen über VFS
Die reguläre Entgegennahme von syrischen Urkunden erfolgt über den Dienstleister VFS Global vor Ort in Beirut und kann ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen.

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt in der Regel zwei Tage nach Einreichung um 14:00 Uhr bei VFS Global. Vereinzelt kann es hier zu längeren Bearbeitungszeiten (3-4Tage) kommen.

Urkundeneinsendung per Post aus Deutschland
Urkunden, die aus Deutschland per Post geschickt werden, sind ausschließlich an den Dienstleister VFS Global zu senden, der sie zu Legalisation an die Botschaft weiterleitet. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig, aber es muss das auf der Website von VFS beschriebene Verfahren eingehalten werden. Informationen zum Postverfahren finden Sie auf der Checkliste„Legalisation syrischer Urkunden per Post“ und auf der genannten Website.
Eine direkte Einsendung an die Botschaft ist nicht mehr möglich.

Fragen zum Eingang von Urkunden und zum Bearbeitungsstand eingesandter Urkunden müssen direkt an VFS gerichtet werden: postal.gele@vfsglobal.com.

Urkunden werden durch die Botschaft in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Mit einer Gesamtverfahrens- dauer von ca. 6 Wochen muss gerechnet werden. Abhängig von der Dauer des Postversandes (mehrere Wochen in beide Richtungen) und der aktuellen Nachfrage kann die Bearbeitungsdauer auch länger sein. Es kann keine beschleunigte Bearbeitung von Einzelfällen erfolgen. Fragen zum Eingang von Urkunden und zum Bearbeitungsstand eingesandter Urkunden müssen direkt an VFS gerichtet werden.

Urkundenabgabe am Schalter in der Visastelle
Syrische Urkunden, deren Legalisation im Rahmen der Beantragung eines Visums erforderlich ist, können Sie zusammen mit Ihrem Antrag am Tag der Visabeantragung einreichen. Sie müssen keinen Extra-Termin für die Legalisation buchen.
Notwendige Legalisationen im Rahmen eines Visumantrags zum Familiennachzug zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten (Inhaber eines Aufenthaltstitels gem. § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind seit dem 01.07.2024 nicht mehr kostenfrei. Bitte reichen Sie die zu legalisierenden Urkunden zusammen mit Ihrem Antrag am Visaschalter ein. Sie müssen keinen Extra-Termin für die Legalisation buchen.
Die Urkunden werden Ihnen nach Entscheidung über den Visumantrag wieder ausgehändigt.


Welche Urkunden können legalisiert werden?

  • Auszüge von Personenstandsurkunden aus der elektronischen Datenbank, ausgestellt von staatlichen Registerämtern.
  • Es muss sich um die Originalurkunde handeln. Kopien können nicht legalisiert werden.
  • Die Originalurkunde muss von einer Kopie sowie einer durch einen Übersetzer gefertigten deutschen Übersetzung (mit der Kopie untrennbar verbunden) begleitet werden.
  • Das Dokument muss vom syrischen Außenministerium überbeglaubigt sein. Es können allerdings nur Überbeglaubigungen sowie Urkunden ab dem 01.01.2012 akzeptiert werden. Der Überbeglaubigungsvermerk des syrischen Außenministeriums läuft nach 6 Monaten nicht ab.

Welche Urkunden können nicht mehr legalisiert werden?

  • Die Botschaft Beirut legalisiert keine Urkunden mehr, die nach dem 18.11.2016 in einem der folgenden Gebiete ausgestellt wurden:
    Deir Ezzor, Raqqa, Edlib, Hasaka (vor dem 01.05.2019 ausgestellt, s.o.)
  • Bereits durchgeführte Legalisationen von Urkunden aus diesen genannten Regionen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Antragsteller, die nur Urkunden aus einem der genannten Gebiete besitzen, können sich z.B über das Zentralregister in Damaskus neue Urkunden ausstellen lassen, die dann legalisationsfähig sind.

Außerdem können nicht legalisiert werden:

  • Familienbücher
  • Urkunden, die anhand der Daten eines Familienbuchs und anhand früherer Urkunden ausgestellt worden sind
  • Urkunden, die keine Personenstandsurkunden sind (Universitätsdiplome, Zeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen, Führungszeugnisse und andere Bescheinigungen)
  • Heiratsverträge und von religiösen Gerichten/Stellen ausgestellte Urkunden
  • „weiße“ Urkunden, die nicht auf den originalen, bläulichen Urkundenvordrucken ausgestellt wurden. Dies betrifft v.a. Zivil- und Familienregisterauszüge palästinensischer Volkszugehöriger.
  • Urkunden, die manuell erstellt oder bearbeitet worden sind. Alle Daten (z.B. Ausstellungsdaten, Daten des Ereignisses) müssen elektronisch erfasst sein und dürfen nicht z.B. nachträglich durch einen Datumsstempel oder handschriftliche oder maschinelle Eintragungen angebracht worden sein.

Gebühren
Die Gebühr beträgt EUR 29,69 pro Urkunde. Die Gebühren fallen in US-Dollar (USD) zum aktuell gültigen Wechselkurs an. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft und somit VFS Global ausschließlich USD annehmen kann.

Einholung des Überbeglaubigungsvermerks des syrischen Außenministeriums
Das syrische Außenministerium unterhält in Damaskus und anderen größeren syrischen Städten Büros, in denen die Überbeglaubigung(en) durch dafür zugelassene Beamte erteilt wird. Eine Legalisation durch die Botschaft Beirut ist nur nach diesem Überbeglaubigungsvermerk möglich. Es können an der Botschaft nur solche Vorvermerke überprüft werden, die ab Anfang 2012 auf Personenstandsurkunden angebracht wurden. Der Überbeglaubigungsvermerk muss deutlich, gut erkennbar und lesbar sein. Die Unterschriften und Siegel müssen den bei der Botschaft hin- terlegten Unterschrifts- und Siegelproben der jeweiligen Bediensteten des syrischen Außenministeriums entsprechen. Nach Erkenntnissen der Botschaft kann dieser Vermerk auch durch bevollmächtigte Dritte (Freunde, Verwandte, Rechtsanwälte etc.) eingeholt werden. Die Botschaft Beirut kann hierzu keine ausdrücklichen Empfehlungen abgeben.

Beschaffung syrischer öffentlicher Urkunden durch die Botschaft
Die Botschaft Beirut kann bei der Beschaffung syrischer Urkunden nicht behilflich sein. Jedoch werden auch hier häufig bevollmächtigte Personen (Rechtsanwälte, Verwandte etc.) tätig.

Merkblätter als PDF zum Ausdrucken

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