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Legalisation
Legalisation, © picture alliance
Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde kann sie von deutschen Behörden ohne Weiteres als echt angesehen werden. Echt ist eine Urkunde, wenn der ausgewiesene Aussteller die Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Die Legalisation sagt zunächst nichts über den Inhalt einer Urkunde aus. Da durch die Legalisation aber ein Anschein der inhaltlichen Richtigkeit erzeugt wird, überprüft die Botschaft zur Legalisation vorgelegten Urkunden auch auf offensichtliche inhaltliche Unrichtigkeiten.
Die Botschaft Beirut legalisiert neben libanesischen Urkunden stellvertretend für die (geschlossene) Botschaft Damaskus auch syrische Personenstandsurkunden.
Syrische Urkunden, deren Legalisation im Rahmen des Visumverfahrens für den Nachzug zum anerkannten syrischen Flüchtling in Deutschland notwendig ist, können Sie direkt beim Visumstermin am Visa-Schalter abgegeben. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit. Sie müssen Ihre Urkunden nicht schon vorher legalisieren lassen.
Für in Deutschland ansässige Antragsteller bietet die Botschaft den Service der postalischen Einreichung von zu legalisierenden Unterlagen an.
Wichtiger Hinweis!
Das Verfahren zur postalischen Einreichung syrischer Urkunden zur Legalisation durch die Botschaft Beirut hat sich geändert! Der Versand erfolgt NICHT MEHR an die Botschaft, die Urkunden sind von Deutschland aus an den Dienstleister VFS Global zu senden.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Legalisation sowie eine Beschreibung des neuen Verfahrens finden Sie über die folgenden Links.