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Legalisation

Legalisation, © picture alliance
Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde kann sie von deutschen Behörden ohne Weiteres als echt angesehen werden. Echt ist eine Urkunde, wenn der ausgewiesene Aussteller die Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Die Legalisation sagt zunächst nichts über den Inhalt einer Urkunde aus. Da durch die Legalisation aber ein Anschein der inhaltlichen Richtigkeit erzeugt wird, überprüft die Botschaft zur Legalisation vorgelegten Urkunden auch auf offensichtliche inhaltliche Unrichtigkeiten.
Die Botschaft Beirut legalisiert neben libanesischen Urkunden stellvertretend für die (geschlossene) Botschaft Damaskus auch syrische Personenstandsurkunden.
Urkunden, deren Legalisation im Rahmen des Visumverfahrens für den Nachzug zum anerkannten syrischen Flüchtling in Deutschland notwendig ist, können Sie direkt beim Visumstermin am Visa-Schalter abgegeben. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit. Sie müssen Ihre Urkunden nicht schon vorher legalisieren lassen.
Wenn Sie eine andere libanesische oder syrische Urkunde legalisieren lassen möchten, gehen Sie bitte in drei Schritten vor:
- Prüfen Sie anhand des nachfolgenden Merkblattes, ob Ihre Urkunde legalisationsfähig ist
Checkliste: Legalisation libanesische Urkunde
Checkliste: Legalisation syrischer Urkunden - Lassen Sie die Urkunde überbeglaubigen vom für die Ausstellung zuständigen Ministerium und dem Außenministerium
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