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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

05.12.2022 - Artikel

Passpflicht

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.

Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen finden Sie hier.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige hier, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater

Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates erfolgen sollte.

Pass- oder Personalausweisverlust im Ausland

Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Für die Ausstellung eines Passersatzes benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust eine polizeiliche Verlustanzeige. Des Weiteren erleichtern Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.

Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.

Reisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel diejenige deutsche Auslandsvertretung (Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Pässe und Personalausweise müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich beantragt werden. Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen über die vorzulegenden Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Das persönliche Erscheinen der Antragsteller(in) bei der Passbehörde ist zur elektronischen Fingerabdruckerfassung und zum Zwecke einer sicheren Identifizierung erforderlich, dies gilt auch für Kinder. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten scheidet damit in der Regel aus. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen über die vorzulegenden Dokumente finden Sie weiter unten auf dieser Seite als PDF verlinkt. Ausländische, nicht-libanesische Urkunden müssen in der Regel mit einer Legalisation oder Apostille vorgelegt werden – bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretung im Ausstellungsland (eine Liste finden Sie hier über die geltenden Vorschriften.

Gebühren

Bei Beantragung im Ausland beträgt die Grundgebühr plus Auslandszuschlag für Antragsteller ab 24 Jahren 81,- Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 58,50 Euro. Die Gebühr erhöht sich im Einzelfall, beispielsweise wenn der Pass bei einer örtlich unzuständigen Passbehörde beantragt wird, der Reisepass im Expressverfahren beantragt wird, der Reisepass mit 48 Seiten (statt der üblichen 32 Seiten) beantragt wird, die Pass(ersatz)ausstellung auf Veranlassung des Passbewerbers außerhalb der Dienstzeiten erfolgt.

Im Einzelfall können zusätzlich Auslagen für Fernsprech-, Kopier- und Portokosten erhoben werden.

Da die Gebühren ausschließlich in US-Dollar erhoben werden, können Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse eintreten.

Bearbeitungsdauer

Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über das Auswärtige Amt an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen.

Bei der Zahlung eines Expresszuschlages wird die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei verkürzt, die Bearbeitungszeit innerhalb der Passstelle wird dadurch nicht beeinflusst. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen. Ein Termin zur Beantragung ist rechtzeitig zu buchen.

Antragsformulare, Merkblatt mit den vorzulegenden Unterlagen und genauer Gebührenauflistung und den Link zur Terminvereinbarung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Deutsche ohne Wohnsitz im Inland können an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder ihre persönliche PIN ändern (mehr Informationen dazu finden Sie hier oder hier barrierefrei ) .

Es ist das gleiche Antragsformular und Terminsystem wie für einen Reisepass (siehe unten) zu nutzen. Es können beide Dokumente am selben Termin beantragt werden. Das Merkblatt mit den vorzulegenden Unterlagen und genauer Gebührenauflistung und den Link zur Terminvereinbarung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Terminvereinbarung

Für die Beantragung von einem deutschen Reisepass und Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz in Libanon buchen Sie bitte einen Termin hier.

Für die Beantragung von einem deutschen Reisepass und Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz in Syrien senden Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail.

Merkblatt und Antragsformulare zum Ausdrucken als PDF

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