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VISUM ZUR ARBEITSPLATZSSUCHE
Allgemeine Informationen
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht es interessierten ausländischen Fachkräften, die einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung besitzen, nach Deutschland zu reisen, um vor Ort innerhalb eines halben Jahres eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Die Deutsche Botschaft Beirut stellt dafür ein nationales Visum aus, das maximal 6 Monate gültig ist. Es berechtigt zudem zum Aufenthalt von höchstens 3 Monaten in den Schengener Staaten.
Es ist Ihnen in dieser Zeit eine Probebeschäftigung bis zu 10 Stunden pro Woche gestattet.
Sobald Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Weitere Informationen zur Fachkräfte-Einwanderung finden Sie auf www.make-it-in-germany.com
Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung des Visums gibt. Die Botschaft und die beteiligten innerdeutschen Behörden prüfen in jedem Einzelfall, ob eine Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)
- gültiger Reisepass sowie 2 Kopien des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
- 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
- 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
- 2 Kopien des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland über den gesamten Aufenthaltszeitraum („consecutive“; erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
- 2 Kopien Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
- 2 Kopien Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft, etc.)
- 2 Kopien Soweit vorhanden: Nachweise über Ihre bisherigen Vorbereitungen der Arbeitsplatzsuche
- 2 Kopien Nachweise über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (mindestens 1027€ pro Monat), entweder durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung
- Bei Besitz einer Berufsausbildung (2 Kopien):
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Nachweis über die erfolgte Anerkennung der Ausbildung in Deutschland, Informationen dazu unter:
- http://www.anerkennung-in-deutschland.de
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (+49-30-1815-1111)
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
- Bei Besitz eines Hochschulabschlusses:
2 Kopien des Nachweises Qualifikation: Deutscher Hochschulabschluss oder gleichwertiger ausländischer *legalisierter Hochschulabschluss- Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss gleichwertig oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Sofern Sie nicht über einen Hochschulabschluss, sondern eine andere Art von Qualifikation verfügen, kontaktieren Sie bitte die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ der Bundesagentur für Arbeit; weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Qualifikation erhalten Sie auch auf http://www.anerkennung-in-deutschland.de.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
*LEGALISATION: Ausländische Urkunden (Originalzertifikate) müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden. |
Verfahren
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 3-4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.
Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zu zahlen am Tag der Antragstellung in US Dollar.
Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:
Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in US-Dollar, zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + Kopien) vor.