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VISUM ZUR ARBEITSPLATZSSUCHE (für Antragsteller mit Wohnsitz in Libanon)

16.01.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung des Visums gibt. Die Botschaft und die beteiligten innerdeutschen Behörden prüfen in jedem Einzelfall, ob eine Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
(-> Allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen)

  • gültiger Reisepass sowie 1 Kopie des Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • Kopie des Nachweises der Krankenversicherung für Deutschland über den gesamten Aufenthaltszeitraum (erst bei Erteilung des Visums vorzulegen)
  • Kopie Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher oder englischer Sprache
  • Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft, etc.)
  • Nachweise über Ihre bisherigen Vorbereitungen der Arbeitsplatzsuche
  • Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (mindestens 1.027,40 € netto pro Monat). Finanzierungsnachweis mittels Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG, nicht älter als sechs Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“ sowie nachgewiesener Bonität.)
  • Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
    - Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
    - Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, Informationen dazu unter: http://www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Bei Fachkräften mit Hochschulabschluss:
    - Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer legalisierter* Hochschulabschluss

    * Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist ggf. Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).

    * Bei H+ - Bewertung der ausländischen Hochschule: Äquivalenzbescheinigung des libanesischen Bildungsministeriums
  • Bei reglementierten Berufen:
    - Reglementierte Berufe dürfen in Deutschland nur mit einer besonderen Berufsausübungserlaubnis ausgeübt werden. Bitte prüfen Sie selbst nach, ob der Beruf, den Sie ausüben wollen, reglementiert ist: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession und fügen ggf. die Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland oder die Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bei

*LEGALISATION: Ausländische Urkunden (Originalzertifikate) müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation libanesischer Urkunden, die Sie auf der Webseite der Botschaft finden.

Verfahren

Die Botschaft bittet um Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nur der/die Antragsteller(-in) selbst und keine Begleitpersonen zur Antragstellung in der Visastelle Einlass erhalten können (außer wenn aus medizinischen Gründen erforderlich).

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden Sie von der Botschaft informiert.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.


Gebühren

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt von 75,- Euro, zahlbar am Tag der Antragstellung in US Dollar.
Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Zusatz für palästinensische Volkszugehörige, die im Besitz eines von der libanesischen Regierung ausgestellten „Reisedokuments für Flüchtlinge“ sind:

Dieser Ausweis ist nicht visierfähig. Sie müssen daher den extra Antrag „Ausnahme von der Passpflicht“ beim Bundesministerium des Innern beantragen, sofern Ihr Antrag positiv entschieden wurde. Die Visastelle Beirut kontaktiert Sie anschließend für die Antragsstellung. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 94 € (zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in USD), zusätzliche Bearbeitungszeit ca. 2 - 3 Wochen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung auch Ihre Lebensmittelkarte und Ihren Identitätsausweis (Original + jeweils eine Kopie) vor.


Weitere Informationen

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